Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert bei der Wärmewende zusätzliche finanzielle Unterstützung vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen. Die bisher von der Bundesregierung geplante Förderung für auszutauschende fossile Heizungen reicht nicht aus. Das ist eine Kernbotschaft der aktualisierten Stellungnahme des vzbv zur geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Darüber hinaus muss das GEG verbraucherfreundlicher werden, zum Beispiel beim Mieterschutz.
vzbv-Vorständin Ramona Pop kommentiert:
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher können die Kosten für eine neue klimafreundliche Heizung alleine schlicht nicht stemmen. Damit die Wärmewende gelingt, braucht es eine sozial gerechte und auskömmliche Förderung. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Fördersätze reichen vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen nicht aus. Sie benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher je nach Einkommen noch einmal bis zu 50 Prozent der Kosten für die neue Heizung gefördert bekommen. Rechnet man die geplanten Fördersätze für die Grundförderung und den Klimabonus hinzu, wäre eine hundertprozentige Förderung für einkommensschwache Haushalte beim Heizungsumbau möglich. Niemand sollte wegen hoher Investitionskosten vom Kauf neuer Heizungen ausgeschlossen werden – zumal das Heizen mit erneuerbaren Energien nicht nur ein Beitrag für den Klimaschutz ist, sondern langfristig auch Kosten spart.
Der Schutz der Mieterinnen und Mieter muss gestärkt werden. Es kann nicht sein, dass sie die Zahlmeister der Wärmewende werden. Es braucht eine Begrenzung der umlagefähigen Kosten bei einem Heizungstausch. Das heißt konkret: Die Modernisierungsumlage muss gesenkt und zeitlich befristet werden.