- Bundesregierung muss Chancen der nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechte nutzen.
- vzbv fordert Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung.
- Bei größeren Zugverspätungen oder Zugausfall sollten Fahrgäste auf alternative Verkehrsmittel zurückgreifen können.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den aktuellen Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung die Interessen der Fahrgäste nur unzureichend berücksichtigt. Statt punktueller Veränderungen muss der Schutz für Bahnreisende systematisch weiterentwickelt werden.
„Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet. Mit den ab Sommer 2023 geltenden EU-Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Der aktuelle Vorschlag der zuständigen Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerien zur nationalen Umsetzung enttäuscht aus Sicht der Fahrgäste. Wird hier nicht nachgebessert, bleiben die Bahngastrechte buchstäblich auf der Strecke.“
Der bestehende Spielraum, den die Mitgliedsländer bei der Umsetzung europäischer Vorgaben haben, sollte genutzt werden. Aus Sicht des vzbv sollte eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines 10-Euro-Reisegutscheins eingeführt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein und trägt erheblich zur Kundenzufriedenheit bei. Mit der geforderten Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie, die auch die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wie Sharing- und on-demand-Diensten ermöglicht, erhalten Bahnkund:innen die Sicherheit, stets ihr Ziel zu erreichen.
„Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden Jahren viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen. Um diese nicht zu überstrapazieren ist es wichtig, Bahnkund:innen bei Störungen angemessen zu entschädigen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen. Das wäre auch im Interesse der Mobilitätswende“, so Ramona Pop.