Der Bundestag berät am Donnerstag, 21. März 2024 abschließend über das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) der Bundesregierung, mit dem der Digital Services Act (DSA) der EU auf nationaler Ebene ergänzt werden soll. Auf den letzten Metern hat das Parlament noch Verbesserungen für Verbraucher:innen vorgenommen.
Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Auf den letzten Metern hat das Parlament die Verbraucherrechte beim Digitale-Dienste-Gesetz noch einmal gestärkt. Die Veränderungen werden dazu beitragen, das Netz zu einem sichereren und angenehmeren Ort zu machen.
Wir begrüßen, dass ein nutzerfreundlicher Umgang mit Beschwerden im Gesetz verankert und die Unabhängigkeit der Aufsicht gestärkt wurde. Es ist gut, dass Bußgelder jetzt leichter verhängt werden können. Denn nur mit funktionierender Aufsicht und Durchsetzung können die Regelungen auch greifen. Der vzbv wird die Aufsicht unterstützen und sich wenn möglich weiter einbringen.
Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) für alle Online-Plattformen. Die Etablierung der nationalen Aufsicht über das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) steht noch aus. Am Donnerstag, 21. März 2024 berät der Bundestag abschließend über das Gesetz.