- EU überarbeitet die für Verbraucher:innen wichtige Pauschalreiserichtlinie
- vzbv fordert, dass deutsche Vorkasseregelungen nicht aufgeweicht werden
- Möglichst viele Reisepakete sollten künftig als Pauschalreise behandelt werden
Die Pläne der Europäischen Kommission zur Pauschalreiserichtlinie sehen in Sachen Vorauszahlungen deutliche Einschnitte beim Verbraucherschutz vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) darf es nicht zu einer Absenkung des bisherigen Schutzniveaus kommen. Der vzbv fordert zudem eine nationale Schlichtungsstelle.
„Die Europäische Kommission plant, dass Pauschalreisende künftig deutlich mehr Vorkasse leisten sollen, als das bislang in Deutschland üblich ist. Wir fordern hier von der EU eine starke Position für die Verbraucher:innen“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Der neue Vorschlag enthält zudem zu viele Schlupflöcher für Unternehmen. Diese könnten dazu führen, dass verkaufte Reisen am Ende gar nicht unter den Schutz des Pauschalreiserechts fallen. „Das böse Erwachen folgt dann im Urlaub, wenn Probleme auftreten“, so Pop. „Die Bundesregierung und das neugewählte Europäische Parlament müssen hier nachbessern.“
Die Rechtsprechung in Deutschland ist eindeutig: Eine Anzahlung bei der Buchung einer Pauschalreise darf in der Regel 20 Prozent des Reisepreises nicht überschreiten. Laut Vorschlag der Europäischen Kommission sollen demnächst Anzahlungen in Höhe von 25 Prozent des Gesamtpreises verlangt werden dürfen. Zudem gibt es Ausnahmen für noch höhere, nach oben nicht begrenzte Anzahlungen. Aus vzbv-Sicht muss die 20-Prozent-Grenze grundsätzlich beibehalten werden. Mehr als 40 Prozent Anzahlung sollten auch in Ausnahmefällen nicht zulässig sein.
Reiseveranstalter, Online-Reisebuchungsplattformen und Reisebüros bündeln auf Wunsch verschiedene Reiseleistungen wie Flug, Übernachtung und Mietwagen zu einem individuellen Gesamtpaket. Für Verbraucher:innen ist das praktisch: Pauschalreisende können jederzeit vom Reiseveranstalter Hilfe einfordern und haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn bei der Reise etwas schiefläuft.
Diesen Pflichten können sich Anbieter in der Praxis jedoch entziehen: Bei vielen Reisepaketen handelt es sich in Wirklichkeit lediglich um „verbundene Reiseleistungen“, die nur, wenn überhaupt, einen Schutz gegen Insolvenz bieten. Flug- und Hotelbuchung sind rechtlich getrennt – mit der Folge, dass zum Beispiel das Hotel trotz ausgefallenen Flugs bezahlt werden muss.
Der vzbv fordert deshalb, dass möglichst viele Reisepakete gesetzlich als Pauschalreise definiert werden. Außerdem sollten Verbraucher:innen vor ihrer Buchung klar und eindeutig informiert werden, ob sie tatsächlich eine Pauschalreise gebucht haben. Sollte das nicht der Fall sein, sollte die Buchung erst nach ausdrücklicher Bestätigung wirksam werden.
Der vzbv fordert außerdem, dass in jedem EU-Mitgliedstaat eine unabhängige Reiseschlichtungsstelle eingerichtet wird. So könnten Verbraucher:innen ihre Rechte schnell und einfach durchsetzen. Reiseveranstalter, Verkäufer und Vermittler von Pauschalreisen müssen zur Teilnahme verpflichtet werden. Ein solcher Ansatz fehlt in den Vorschlägen der Europäischen Kommission gänzlich.