Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 13.08.2024

Pauschalreisen: vzbv fordert weiterhin guten Schutz für Reisende

vzbv-Stellungnahme: Vorkasse für die Urlaubsbuchung darf nicht steigen

  • EU überarbeitet die für Verbraucher:innen wichtige Pauschalreiserichtlinie
  • vzbv fordert, dass deutsche Vorkasseregelungen nicht aufgeweicht werden
  • Möglichst viele Reisepakete sollten künftig als Pauschalreise behandelt werden
reise_pauschalreise-fotolia_rawpixel_com-115586834.jpg

Quelle: rawpixel_com - fotolia

Die Pläne der Europäischen Kommission zur Pauschalreiserichtlinie sehen in Sachen Vorauszahlungen deutliche Einschnitte beim Verbraucherschutz vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) darf es nicht zu einer Absenkung des bisherigen Schutzniveaus kommen. Der vzbv fordert zudem eine nationale Schlichtungsstelle.

„Die Europäische Kommission plant, dass Pauschalreisende künftig deutlich mehr Vorkasse leisten sollen, als das bislang in Deutschland üblich ist. Wir fordern hier von der EU eine starke Position für die Verbraucher:innen“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Der neue Vorschlag enthält zudem zu viele Schlupflöcher für Unternehmen. Diese könnten dazu führen, dass verkaufte Reisen am Ende gar nicht unter den Schutz des Pauschalreiserechts fallen. „Das böse Erwachen folgt dann im Urlaub, wenn Probleme auftreten“, so Pop. „Die Bundesregierung und das neugewählte Europäische Parlament müssen hier nachbessern.“

Schutzniveau bei Vorauszahlungen erhalten

Die Rechtsprechung in Deutschland ist eindeutig: Eine Anzahlung bei der Buchung einer Pauschalreise darf in der Regel 20 Prozent des Reisepreises nicht überschreiten. Laut Vorschlag der Europäischen Kommission sollen demnächst Anzahlungen in Höhe von 25 Prozent des Gesamtpreises verlangt werden dürfen. Zudem gibt es Ausnahmen für noch höhere, nach oben nicht begrenzte Anzahlungen. Aus vzbv-Sicht muss die 20-Prozent-Grenze grundsätzlich beibehalten werden. Mehr als 40 Prozent Anzahlung sollten auch in Ausnahmefällen nicht zulässig sein.

vzbv fordert Ausweitung des Pauschalreiseschutzes

Reiseveranstalter, Online-Reisebuchungsplattformen und Reisebüros bündeln auf Wunsch verschiedene Reiseleistungen wie Flug, Übernachtung und Mietwagen zu einem individuellen Gesamtpaket. Für Verbraucher:innen ist das praktisch: Pauschalreisende können jederzeit vom Reiseveranstalter Hilfe einfordern und haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn bei der Reise etwas schiefläuft.

Diesen Pflichten können sich Anbieter in der Praxis jedoch entziehen: Bei vielen Reisepaketen handelt es sich in Wirklichkeit lediglich um „verbundene Reiseleistungen“, die nur, wenn überhaupt, einen Schutz gegen Insolvenz bieten. Flug- und Hotelbuchung sind rechtlich getrennt – mit der Folge, dass zum Beispiel das Hotel trotz ausgefallenen Flugs bezahlt werden muss.

Der vzbv fordert deshalb, dass möglichst viele Reisepakete gesetzlich als Pauschalreise definiert werden. Außerdem sollten Verbraucher:innen vor ihrer Buchung klar und eindeutig informiert werden, ob sie tatsächlich eine Pauschalreise gebucht haben. Sollte das nicht der Fall sein, sollte die Buchung erst nach ausdrücklicher Bestätigung wirksam werden.

Verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren

Der vzbv fordert außerdem, dass in jedem EU-Mitgliedstaat eine unabhängige Reiseschlichtungsstelle eingerichtet wird. So könnten Verbraucher:innen ihre Rechte schnell und einfach durchsetzen. Reiseveranstalter, Verkäufer und Vermittler von Pauschalreisen müssen zur Teilnahme verpflichtet werden. Ein solcher Ansatz fehlt in den Vorschlägen der Europäischen Kommission gänzlich.

Download

Pauschal reisen – pauschal sicher

Pauschal reisen – pauschal sicher

vzbv-Stellungnahme zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie | Mai 2024

Ansehen
PDF | 289.13 KB

Alles zum Thema: Pauschalreise

Artikel (27)
Dokumente (1)
Pauschal reisen – pauschal sicher

Pauschal reisen – pauschal sicher

vzbv-Stellungnahme zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie | Mai 2024

Ansehen
PDF | 289.13 KB
Urteile (1)
Umfragen (1)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Felix Methmann

Felix Methmann

Leiter Team Recht und Handel

info@vzbv.de +49 30 258 00-0