Datum: 26.05.2021

Reisesicherungsfonds bedeutet Verbraucherschutz

Der vzbv fordert vom zukünftigen Betreiber des Reisesicherungsfonds ein klares Bekenntnis zum Verbraucherschutz

  • vzbv setzt sich dafür ein, dass der neue Reisesicherungsfonds Pauschalreisende effektiv gegen die Insolvenz von Reiseanbietern absichert und zügig das Fondsvermögen aufbaut.
  • Zukünftige Betreibergesellschaft des Reisesicherungsfonds sollte einen versicherungswirtschaftlichen Hintergrund und Erfahrung mit der Absicherung von Pauschalreiseanbietern haben.
  • vzbv fordert: Alle Verbände als Gesellschafter des Reisesicherungsfonds ausschließen, die eine angemessene Absicherung bisher verhindert haben.
Flugzeug auf dem Rollfeld

Quelle: Jürgen Fälchle - Adobe Stock

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung vorgelegt, die die nähere Ausgestaltung und Kernprinzipien des neu zu schaffenden Reisesicherungsfonds regelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Verordnung im Grundsatz, denn Pauschalreisende erhalten künftig bei Insolvenzen zuverlässiger ihr Geld zurück. Gleichzeitig macht der vzbv deutlich, dass die Interessen der Branchenverbände strikt von der Geschäftsführung des Fonds getrennt werden müssen.

„Wir haben nicht vergessen, dass die Interessenvertreter der Reiseanbieter eine angemessene Absicherung der Kundengelder stets verhindert haben. Das hatte schwerwiegende Folgen für die Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz, die zum Teil bis heute ihrem Geld hinterherlaufen müssen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Dass solche Verbände Gesellschafter des neuen Reisesicherungsfonds werden und den Schutz für Pauschalreisende nunmehr ausbauen wollen, würde eine komplette Umkehr ihrer bisherigen Agenda bedeuten. Ich habe ernste Zweifel, dass dies gelingen kann.“

Umfassender Schutz dank Reisesicherungsfonds

Der Reisesicherungsfonds betreibt in Zukunft nichts Anderes als Verbraucherschutz. Er hat dafür zu sorgen, dass Urlauber im Falle einer Reiseanbieterinsolvenz ihre vorausgezahlten Kundengelder zurückerhalten und nach Hause gebracht werden. Hierfür muss der Fonds genügend Rücklagen bilden und von den Reiseanbietern die notwendigen Beiträge einziehen. Sein Ziel muss es sein, das Fondsvermögen schnellstmöglich aufzufüllen. Gerade die drohenden Insolvenzen nach der Coronakrise erfordern eine entschlossene und zügige Herangehensweise im Sinne der reisefreudigen Verbraucherinnen und Verbraucher.

Der vzbv hat grundsätzlich starke Zweifel, ob Verbände, deren Auftrag eigentlich in der Interessenvertretung der Reiseanbieter liegt, gleichzeitig Gesellschafter des verbraucherschützenden Reisesicherungsfonds sein können.

Interessen der Pauschalreisenden berücksichtigen

Nach Einschätzung des vzbv berücksichtigt der Verordnungsentwurf zu sehr die Interessen der Reiseanbieter, der diese an mehreren Stellen des Verordnungstextes sogar ausdrücklich als zu berücksichtigen erwähnt. Der vzbv fordert hingegen, dass die Geschäftsführer des zukünftigen Reisesicherungsfonds ausschließlich die Interessen der Pauschalreisenden zu vertreten haben. Sie sollten daher möglichst nicht aus der Reisebranche kommen, sondern vielmehr über einen versicherungswirtschaftlichen Hintergrund verfügen. Bestenfalls haben sie auch schon Erfahrung mit der Schadensliquidierung gegenüber Reisenden. Außerdem sollten sie ein klares Bekenntnis zum Verbraucherschutz und zum Schutz der Pauschalreisenden abgeben. Dieses Bekenntnis muss an zentraler Stelle im Gesellschaftsvertrag des Fonds verankert werden.

Laut Medienberichten bemühen sich mittlerweile drei Bewerber um den Betrieb des Reisesicherungsfonds. „Damit findet ein Wettbewerb um das beste Konzept statt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz muss dem Konzept mit dem höchsten Maß an Verbraucherschutz und fachlicher Eignung den Zuschlag erteilen“, sagt Müller.

Die Einschätzung des vzbv im Einzelnen können der beigefügten Stellungnahme entnommen werden.

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de

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Reisesicherungsfonds = Verbraucherschutz

Reisesicherungsfonds = Verbraucherschutz

Stellungnahme des vzbv | 21. Mai 2021

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