Die Regierungsparteien haben sich beim geplanten Gesetz für faire Verbraucherverträge geeinigt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:
Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit, zum Beispiel bei Handyverträgen, sollen Verbraucher zukünftig monatlich kündigen können. Auch die Hürden der Vertragskündigungen werden deutlich niedriger. Mit der Einführung eines verpflichtenden Kündigungs-Buttons im Internet können Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge künftig genauso einfach kündigen wie abschließen. Beides wird das Leben der Verbraucher einfacher machen und sie finanziell entlasten, gleichzeitig wird damit auch der Wettbewerb gestärkt.
Das ist ein echter Mehrwert für Verbraucher, der von den Regierungsfraktionen beim Gesetz für faire Verbraucherverträge auf den Weg gebracht wurde. Eine Umfrage des vzbv hat ergeben, dass vor allem die langfristigen automatischen Vertragsverlängerungen zu vielen Problemen und finanziellen Belastungen bei Verbrauchern geführt haben. Fast jeder Vierte ist von ungewollten Vertragsverlängerungen betroffen. Damit soll nun Schluss sein.
Dennoch bleiben drei Baustellen: Um Verbraucher weiter zu stärken, muss die künftige Bundesregierung den Schutz vor telefonisch untergeschobenen langfristigen Verträgen auf alle Branchen ausweiten, die erste Vertragslaufzeit auf zwölf Monate begrenzen und ein 14-tägiges Widerrufsrecht für alle langfristigen Verträge einführen, die in einem Ladengeschäft abgeschlossen werden. Denn ohne starke Verbraucher kann es keine starke Wirtschaft geben.
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de