- 95 Prozent der Befragten wünschen sich, dass Nahrungsergänzungsmittel auf Sicherheit geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen
- 55 Prozent der Befragten fühlen sich insgesamt sehr oder eher schlecht zu möglichen Gesundheitsrisiken von Nahrungsergänzungsmitteln informiert
- vzbv fordert Zulassungsverfahren für Nahrungsergänzungsmittel und gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe
Ginkgo gegen Konzentrationsstörungen oder Vitamin D für ein starkes Immunsystem – Nahrungsergänzungsmittel werden immer wieder als wahre Wundermittel angepriesen. Aber: Mehr als die Hälfte der Verbraucher:innen fühlt sich sehr oder eher schlecht zu möglichen Gesundheitsrisiken von Nahrungsergänzungsmitteln informiert. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv fordert klare Spielregeln für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln.
„Immer wieder gehen Verbraucher:innen fälschlicherweise davon aus, dass Nahrungsergänzungsmittel auf Sicherheit und Wirksamkeit überprüft werden, bevor sie verkauft werden. Das ist aber nicht der Fall. Bislang gibt es weder Zulassungsverfahren noch gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine oder Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln“, so Sabrina Göddertz, Referentin im Team Lebensmittel im vzbv. „Der europäische Gesetzgeber muss hier dringend tätig werden. Die auf EU-Ebene lange angekündigte Höchstmengenregelung ist wichtig, um die Gesundheit von Verbraucher:innen zu schützen. Die Regelung darf nicht weiter verzögert werden.“
Fehlende Sicherheitsüberprüfung bei Nahrungsergänzungsmitteln
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist groß: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der befragten Verbraucher:innen hat in den vergangenen sechs Monaten ein oder mehrere Nahrungsergänzungsmittel gekauft. Zu möglichen Gesundheitsrisiken von Nahrungsergänzungsmitteln insgesamt fühlte sich jedoch mehr als die Hälfte (55 Prozent) sehr oder eher schlecht informiert.
Die deutliche Mehrheit der befragten Verbraucher:innen (95 Prozent) stimmten der Aussage eher oder voll und ganz zu, dass Nahrungsergänzungsmittel auf Sicherheit überprüft werden sollten, bevor sie verkauft werden dürfen.
Der vzbv kritisiert, dass eine solche Unbedenklichkeitsprüfung bislang fehlt. Dies birgt gesundheitliche Risiken für Verbraucher:innen. Denn insbesondere im Onlinehandel und Direktvertrieb werden Nahrungsergänzungsmittel angeboten, deren Dosierungen den Tagesbedarf an Vitaminen und Mineralstoffen um ein Vielfaches überschreiten. Das zeigen Marktchecks der Verbraucherzentralen und Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung immer wieder. Insbesondere um Kinder vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, ist eine nach Alter differenzierte Höchstmengenregelung dringend erforderlich.
Influencer-Werbung: Grauzone bei Nahrungsergänzungsmitteln
95 Prozent der befragten Verbraucher:innen stimmten der Aussage eher oder voll und ganz zu, dass Anbieter und Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln nur dann mit Gesundheitsversprechen werben dürfen sollten, wenn diese auch wissenschaftlich belegt sind. Gesundheitsbezogene Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln sind durch die europäische Health-Claims-Verordnung streng reguliert. Dennoch finden sich vor allem im Internet und in den sozialen Medien immer wieder unzulässige Werbeaussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen von Influencer:innen stellen hierbei eine rechtliche Grauzone dar.
„Wenn Influencer:innen behaupten, bestimmte Nahrungsergänzungsmittel hätten ihnen beispielsweise dabei geholfen, ihre Verdauungsprobleme zu lösen oder endlich schwanger zu werden, ist das kaum überprüfbar“, so Göddertz. „Gefährlich kann es werden, wenn Verbraucher:innen aufgrund solcher Erfahrungsberichte bei gesundheitlichen Beschwerden auf ärztlichen Rat verzichten und in Eigenregie Nahrungsergänzungsmittel einnehmen. Das kann dann etwa dazu führen, dass notwendige medizinische Behandlungen nicht erfolgen oder es zu unerwünschten Wechselwirkungen zwischen parallel eingenommenen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln kommt.“
Methode
Repräsentative Telefonumfrage von 1.001 Personen ab 18 Jahren in Deutschland durch das Institut forsa im Auftrag des vzbv. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Befragungszeitraum: 21. bis 31. Oktober 2024.