- Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: An Kinder gerichtete Nahrungsergänzungsmittel sind oftmals zu hoch dosiert und mit fragwürdigen Werbeaussagen versehen.
- Gesamtaufmachung und Darreichungsform dürfen nicht zu einer Verharmlosung des Konsums von Nahrungsergänzungsmitteln führen.
- vzbv begrüßt Verbraucherschutzminister-Beschluss zur Schließung von Regulierungslücken bei Nahrungsergänzungsmitteln.
Ob als Gummibärchen, Kaubonbons oder Toffees – Nahrungsergänzungsmittel gibt es in allen erdenklichen Formen und Farben. Sie werden von vielen Menschen in Deutschland konsumiert, ohne dass in der Bevölkerung eine allgemeine Unterversorgung mit Nährstoffen vorliegt. Insbesondere die Nachfrage nach Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder steigt stark an. Ein aktualisierter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt aber: Gerade an Kinder gerichtete Nahrungsergänzungen sind häufig zu hoch dosiert, enthalten unnötig Zutaten und ähneln in ihrer Aufmachung oft eher Süßigkeiten als Nahrungsergänzungsmittel. Bereits Ende Juni hat die Verbraucherschutzministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, Regelungslücken bei Nahrungsergänzungsmitteln zu schließen.
„Nahrungsergänzungsmittel sind oft teuer, nutzlos oder sogar gesundheitlich bedenklich. Dem Beschluss der Verbraucherschutzminister:innen müssen jetzt dringend Schritte folgen, um die bestehenden Regelungslücken bei Nahrungsergänzungsmitteln zu schließen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. „In der Regel benötigen Kinder keine Nahrungsergänzungsmittel. Sie sollten nur nach ärztlicher Absprache verabreicht werden. Die Lebensmittelüberwachung ist gefordert, unzulässige Gesundheitsangaben auf solchen Produkten zu ahnden.“
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keinerlei Zulassungsverfahren. Sie werden von den Behörden weder auf Sicherheit noch auf Wirksamkeit geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. Das gilt auch für Mittel, die sich über Aufmachung und Werbung an Kinder richten. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern, dass verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt werden. Diese müssen nach Altersgruppen differenziert sein, um gesundheitliche Risiken für Kinder zu vermeiden. Eine Verwechslungsgefahr mit Süßigkeiten sollte ausgeschlossen sein. Die Gesamtaufmachung der Produkte darf keinen überhöhten Konsum fördern. Der Gesetzgeber muss untersagen, dass Anbieter den Eindruck vermitteln, ihre Produkte seien harmlos, förderlich für Gesundheit, Konzentrationsfähigkeit, Intelligenz und Lernleistung der Kinder oder erzeugten besondere Lebensfreude.
Der aktualisierte Marktcheck der Verbraucherzentralen „Nahrungsergänzungen für Kinder“ deckt auf, dass viele Produkte unzulässige Gesundheitsversprechen (Health Claims) und teils viel zu hohe Dosierungen enthalten.
So überschreiten 23 von 33 untersuchten Produkten die Vitamin- und Mineralstoff-Referenzwerte (Gesamtzufuhr aus allen Quellen) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für Vier- bis Siebenjährige. Sechs der geprüften Produkte überschreiten sogar die vom Bundesinstitut für Risikobewertung vorgeschlagenen Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel, die für Personen ab 15 Jahren vorgesehen sind, weitere sieben erreichen sie.
Problematisch sehen die Verbraucherzentralen auch die Kinder-Optik von Produkten: 20 von 33 Produkten im Marktcheck sind durch bunte Schrift, Comic-Figuren oder ähnliche für Kinder ansprechende Darstellungen gestaltet oder vermitteln durch ihre Optik besonderen Nutzen für Lebensfreude, Intelligenz oder Lernleistungen von Kindern. 22 Produkte haben eine Süßigkeiten-ähnliche Darreichungsform wie Gummibärchen, Kaubonbons oder Toffees in fruchtig-süßen Geschmacksrichtungen. Das kann sowohl zu Verwechslungen mit Süßigkeiten führen, als auch aus Sicht der Verbraucherzentralen zu überhöhtem Konsum verleiten – mit der Gefahr der Überdosierung.