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Datum: 17.12.2021

Mängel bei Anlageberatung durch Banken und Sparkassen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum ersten Mystery Shopping der BaFin

Klaus Müller, Vorstand vzbv

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Ergebnisse der ersten Mystery-Shopping-Pilotstudie veröffentlicht (BaFin-Journal Dezember 2021 als pdf-Datei, S. 18-21). Mit der Studie wurde überprüft, ob Banken und Sparkassen in der Anlageberatung von Senior:innen, Jugendlichen und Berufstätigen die gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Die Ergebnisse zeigen deutliche Mängel auf. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Die Untersuchung der BaFin ist ein Testlauf, aber eindeutig zu begrüßen. Denn für effektiven Verbraucherschutz am Finanzmarkt müssen Politik und Aufsicht zwei Gänge hochschalten. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Verbraucherschutz bei der weiteren Reform der Finanzaufsicht eine zentrale Rolle spielt und die BaFin entsprechend gestärkt wird.

Dass Banken und Sparkassen schon bei einfachen Verbraucherinformationen gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, ist ein Weckruf. In jedem dritten Beratungsgespräch fehlten vorgeschriebene Informationsdokumente. Damit zeigt sich einmal mehr: Transparenz als Schutzschild gegen schlechte Beratung funktioniert nicht. Der vzbv fordert deshalb ein umfassendes Verbot von Provisionen und klare gesetzliche Vorgaben für Anlageempfehlungen.

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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