Datum: 09.09.2019

Grüner Knopf hat Potenzial

vzbv fordert Nachbesserungen am Textilsiegel für besseren Menschenrechtsschutz

Mann im Modeladen betrachtet Preisschild

Quelle: irina - adobestock.de

  • Staatliches Textilsiegel Grüner Knopf startet in die Pilotphase.
  • vzbv bewertet das Siegel positiv, sieht aber Nachbesserungsbedarf.
  • Ein Lieferkettengesetz kann Menschenrechte effektiver als ein Siegel schützen.

Am heutigen Montag, 9. September 2019, wird Bundesentwicklungsminister Gerd Müller das staatliche Textilsiegel Grüner Knopf vorstellen. Es soll Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Orientierung beim Kauf nachhaltiger Textilien geben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat der Grüne Knopf das Potenzial, mehr Licht in den Siegeldschungel zu bringen. Doch ob er seinen hohen Erwartungen gerecht wird, lässt sich erst nach Ende der Pilotphase bewerten.

„Entwicklungsminister Müller darf keine falschen Versprechen machen. Der Grüne Knopf kann Verbrauchern eine bessere Orientierung beim Einkauf nachhaltig produzierter Kleidung bieten. Um Katastrophen wie die von Rana Plaza zu verhindern, reicht ein freiwilliges Label wie der Grüne Knopf aber nicht aus. Ein Lieferkettengesetz, das alle Unternehmen bindet, hätte mehr Durchschlagskraft“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Informieren, was der Grüne Knopf leistet

Was der Grüne Knopf tatsächlich leistet und was nicht, darüber müssen Verbraucher öffentlichkeitswirksam und umfassend informiert werden, fordert der vzbv. Neben einer Unternehmensprüfung sind zunächst nur zwei Produktionsschritte bei der Kleidungsherstellung erfasst, nämlich Nähen und Zuschneiden sowie Färben und Bleichen. Der vzbv fordert zügig einen verbindlichen Zeitplan, wann die nächsten Produktionsschritte wie etwa der Baumwollanbau folgen.

Auch die konkrete Ausgestaltung der Nachweispflichten ist noch offen: „Zwar kennen wir die 46 Kriterien, auf denen der der Grüne Knopf basiert. Aber unklar sind bislang die Nachweispflichten, die Unternehmen und Produkte für eine erfolgreiche Prüfung vorweisen müssen. Deshalb gewähren wir dem Grünen Knopf zunächst einen Vertrauensvorschuss, werden die Pilotphase aber genau beobachten“, so Müller.

Grüner Knopf schützt Menschenrechte nur bedingt  

Der Mehrwert des Grünen Knopfs im Vergleich zu bestehenden Siegeln liegt in der Unternehmensprüfung, die sich an internationalen Menschenrechtsstandards orientiert: Unternehmen müssen dafür ihre Lieferketten und menschenrechtliche Risiken bei der Produktion kennen, öffentlich darüber berichten und Gegenmaßnahmen ergreifen. Das ist eine vielversprechende Innovation unter Textilsiegeln. Dennoch: Eine bestandene Unternehmensprüfung garantiere nicht den Ausschluss von Menschenrechtsverletzungen, so der vzbv.

Neu ist auch: Der Grüne Knopf wurde als Gewährleistungsmarke angemeldet. Dies ist ein richtiger Schritt bei der Kommunikation von Menschenrechten über ein Siegel. Denn die Kriterien werden verbindlich im Markenrecht festgeschrieben. Im Moment fehlt aber noch ein klar geregelter Sanktionskatalog, sollten Unternehmen das Siegel missbräuchlich verwenden. Nur mit Sanktionen werden Anreize für regelkonformes Verhalten der Unternehmen gesetzt. Das hat die Vergangenheit gezeigt.

Um Menschenrechtsverletzungen effektiver zu bekämpfen, fordert der vzbv ein Lieferkettengesetz, das alle Unternehmen in die Pflicht nimmt, Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten.

Die Stellungnahme zum Grünen Knopf finden Sie im Download-Bereich.

 

Downloads

Der Grüne Knopf wird angenäht | Stellungnahme des vzbv zur Einführung des Grünen Knopfs und und der Gewährleistungsmarkensatzung des BMZ | September 2019

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