- „Grüner Knopf“ kann für Verbraucher eine gute Orientierung für sozial- und ökologisch nachhaltigere Textilien werden.
- Das Siegel soll markenrechtlich geschützt werden und Vor-Ort-Kontrollen in den Produktionsländern gewährleisten.
- Unternehmen müssen gesetzlich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht Potenzial im Konzept des Entwicklungsministeriums (BMZ) zum „Grünen Knopf“. Das staatliche Textilsiegel kann einen echten Mehrwert im Sinne der besseren Orientierung beim Kauf nachhaltig produzierter Kleidung für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Eine abschließende Bewertung des Siegels ist aber erst nach der Pilotphase 2021 möglich.
Der „Grüne Knopf“ soll auf zwei Pfeilern stehen. Erstens müssen Unternehmen, die das Siegel nutzen möchten, nachweisen, dass sie die Menschenrechte in der gesamten textilen Lieferkette schützen. Zweitens müssen Unternehmen private Textilsiegel nutzen, die ökologische und soziale Produktkriterien erfüllen. Letzteres soll zunächst jedoch nur für den letzten Schritt der Textilproduktion, die sogenannte Konfektionierung, gelten. Dann erst kann das Meta-Siegel zusätzlich erlangt werden. „In der Kombination der Unternehmenskriterien zum Umgang mit Menschenrechten und der Nutzung ausgewählter Textilsiegel, sieht der vzbv einen echten Mehrwert des „Grünen Knopfes“ für Verbraucher“, sagt Kathrin Krause, Referentin für nachhaltigen Konsum beim vzbv.
Entscheidend sind ein zuverlässiges Kontrollsystem und die Anmeldung der Marke
In der Pilotphase des Siegels soll ein eigenes Prüfraster für die Unternehmenskriterien entwickelt werden. Die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft (DAkkS), die Aufsicht der Zertifizierung in Deutschland, wurde mit der Entwicklung des Prüfrasters und der Akkreditierung des Siegels betraut. Zudem muss die Marke „Grüner Knopf“ noch als Gewährleistungsmarke mit einer Satzung beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. „Das Anspruchsniveau und die Verbindlichkeit des Siegels hängen entscheidend von der Satzung der Gewährleistungsmarke ab, die die Voraussetzungen der Zertifizierung konkret definiert“, so Krause. Nach der Pilotphase müssen dann weitere Produktionsschritte, wie der Baumwollanbau und das Spinnen der Fasern durch Siegel abgedeckt werden.
„Grüner Knopf“ wird „Labeldickicht“ in den Geschäften nicht auflösen
Verbraucher werden es weiterhin schwer haben zwischen reinen Werbeaussagen und vertrauenswürdigen Produktinformationen zu unterscheiden. Um gegen Green- und Socialwashing vorzugehen, bedarf es weiterer regulatorischer Maßnahmen, zum Beispiel entsprechender Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der „Grüne Knopf“ kann aber für Verbraucher eine erste Orientierung für sozial- und ökologisch nachhaltigere Textilien bieten.
Label ist keine Bedrohung für die deutsche Textilwirtschaft
Es liegt in der Hand der Textilwirtschaft, die Produktionsbedingungen so zu gestalten, dass sie den Ansprüchen nachhaltiger Produktion genügen. Nicht zuletzt die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sehen die Verantwortung der Unternehmen in der Achtung der Menschenrechte. Deutsche Unternehmen ab 500 Mitarbeitern müssen diese aktuell im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung (NAP) sowieso unter Beweis stellen. Aus Sicht des vzbv ist eine gesetzliche Regelung für unternehmerische Sorgfaltspflichten aller Branchen, seit langem überfällig. Beim „Grünen Knopf“ handelt es sich um ein freiwilliges Siegel.
Hintergrund: Schon diesen Sommer sollen Verbraucher das staatliche Nachhaltigkeitssiegel für Textilien in den Geschäften finden können. In einer Pilotphase bis Ende 2020 soll es getestet werden.
Die komplette Stellungnahme zum technischen Referenzdokument Grüner Knopf des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finden Sie im Download-Bereich.