Eine aktuelle forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Neun von zehn Verbraucher:innen (90 Prozent) erwarten, dass sie angemessen entschädigt werden, wenn ihr Flug ausfällt oder sich verspätet. Diese Erwartung könnte bald enttäuscht werden. Bei einem Treffen der Verkehrsminister:innen der EU-Mitgliedstaaten am 5. und 6. Dezember steht ein Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 zur Überarbeitung der europäischen Fluggastrechte auf der Tagesordnung. Die Umsetzung dieses Vorschlags würde die Rechte von Flugreisenden massiv verschlechtern.
Dazu Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):
„Wenn der Flug ausfällt oder verspätet ankommt, erwarten Verbraucher:innen, dass sie dafür eine Entschädigung erhalten. Darauf müssen sich Flugreisende auch in Zukunft verlassen können.
Der Bundesverkehrsminister muss sich dafür einsetzen, dass der längst veraltete Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 zur Reform der Fluggastrechte zurückgezogen und durch einen fairen und verbraucherfreundlichen Entwurf ersetzt wird.“
Hintergrund
Derzeit erhalten Reisende, deren Flug sich mehr als drei Stunden verspätet, je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro Entschädigung. Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 soll es künftig erst ab fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch innerhalb der EU geben. Bei Langstreckenflügen soll diese Schwelle sogar auf zwölf Stunden angehoben werden.
Der EU-Verkehrsministerrat tagt am 5. und 6. Dezember 2024. Die Fluggastrechte stehen auf der Tagesordnung.
Methode
Repräsentative Telefonbefragung von 1.001 Personen ab 18 Jahren in Deutschland durch das Institut forsa im Auftrag des vzbv. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Befragungszeitraum: 21. bis 31. Oktober 2024.