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Datum: 25.03.2024

Europaweiter Vergleich: Basiskonto in Deutschland am teuersten

Bis zu 27,83 Euro pro Monat kostet im Jahr 2023 hierzulande ein Konto mit grundlegenden Funktionen

  • In Deutschland werden im Jahr 2023 in der Spitze die teuersten Basiskonten innerhalb der EU angeboten
  • Andere EU-Länder bieten Basiskonten kostengünstig oder gar kostenlos an
  • vzbv fordert in Deutschland eine maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte festzulegen
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Quelle: lulu - fotolia.com

In Deutschland werden in der Spitze die teuersten Basiskonten angeboten. Das ergab ein europaweiter Vergleich von Basiskonto-Entgelten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Europäische Union hatte bereits 2014 eine Richtlinie verabschiedet, die Verbraucher:innen den Abschluss eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen zu erschwinglichen Konditionen ermöglichen soll. Die Mitgliedsländer haben die Begrenzung der Entgelte unterschiedlich effektiv umgesetzt.

„Die Kosten für ein Basiskonto steigen seit Jahren an und sind in Deutschland im europäischen Vergleich mit Abstand am höchsten“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv. „Das stellt ein reales Problem für den Zugang vieler Verbraucher:innen zum digitalen Zahlungsverkehr dar. Die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben ist ohne ein Konto nicht vorstellbar.“

Deutschland Spitze bei Basiskonto-Entgelten
  • Der europäische Entgeltvergleich des vzbv zeigt, dass die teuersten Basiskonten in Deutschland (bis zu 27,83 Euro/Monat), in Dänemark (bis zu 13,00 Euro) und in Finnland (bis zu 10,00 Euro) angeboten werden.
  • Frankreich, Irland und Polen haben das Basiskonto zum Zeitpunkt der Untersuchung als kostenloses Konto umgesetzt. In fünf weiteren Ländern wird es für vulnerable Gruppen kostenfrei bereitgestellt (Italien, Rumänien, Slowakei, Spanien, Zypern).
  • In Kroatien, Litauen, Österreich und Slowenien wird das Basiskonto für vulnerable Gruppen zwar nicht kostenfrei angeboten, aber mit einer maximalen Preisgrenze versehen. Sieben Länder haben das Konto generell mit einem Preisdeckel versehen (Bulgarien, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei).
  • Fünf Länder entschieden sich dafür, den Höchstpreis des Basiskontos mit einem Referenzindex zu verknüpfen (Belgien, Kroatien, Österreich, Portugal, Ungarn).
  • In sieben Ländern gibt es keine spezifische Preisregel, sondern lediglich die Vorgabe, einen „angemessenen“ Preis zu nehmen (Dänemark, Estland, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Deutschland).
vzbv: Bafin soll maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte festlegen

Deutschland wiederum hat weiter abweichend von der Zahlungskontenrichtlinie marktübliche Entgelte und das Nutzerverhalten der Kontoinhaber:innen als Kriterien für einen angemessenen Preis der Basiskonten bestimmt.

„Was unter angemessenen Entgelten für Basiskonten zu verstehen ist, konnte bisher kein Gericht abschließend klären“, sagt Pop. „Die Höhe der Entgelte für Basiskonten muss daher wirksam begrenzt werden. Banken und Sparkassen dürfen Verbraucher:innen nicht länger durch überzogene Entgelte ausgrenzen können.“

Der vzbv fordert, dass der Gesetzgeber die Bankenaufsicht BaFin damit beauftragt, eine maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte festzulegen. Neben der monatlichen Grundgebühr müssen auch die Preise für gesetzlich vorgeschriebene Kontodienstleistungen begrenzt werden.

Hintergrund

Das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) hat die EU im Jahr 2014 per Richtlinie festgeschrieben. Die Mitgliedsländer haben die Zahlungskontenrichtlinie unterschiedlich umgesetzt. Der Großteil der EU-Mitgliedsstaaten hat effektive Regelungen gefunden, um die Entgelte auf einem annehmbaren Niveau zu stabilisieren.

Deutschland hat abweichend von der Richtlinie marktübliche Entgelte und das Nutzerverhalten als Kriterien bestimmt. Die Rechtsprechung hat bis heute nicht geklärt, welche Entgelte angemessen sind. Kein Verfahren des vzbv, das zur Klärung der Auslegung dienen sollte, hat eine klare, allgemein verwendbare Definition über „angemessene“ Kontoentgelte hervorgebracht. Allen Urteilen – inklusive des höchstrichterlichen vom BGH – fehlt die Basis, wie anhand der gesetzlichen Kriterien Nutzerverhalten und Marktpreise eine allgemeingültige Bemessungsgrundlage konkret definiert werden kann.

Methode

Um die deutsche Umsetzung von „angemessenen“ Entgelten mit der Umsetzung in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können, hat die Marktbeobachtung des vzbv am 24. und 25. Februar 2023 die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsländer (außer Deutschland) kontaktiert. Von den 26 angefragten Behörden beantworteten zwei die Anfrage nicht (Belgien, Malta). Drei Behörden erklärten sich für nicht zuständig, und von 21 Behörden ging eine inhaltliche Antwort ein. Zu Malta liegen aus keiner angefragten Quelle Informationen vor. Stand für Deutschland ist die Erhebung der Stiftung Warentest (November 2022).

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