UPDATE: Am 16. August 2017 hat der vzbv Klage beim Landgericht München I gegen O2 eingereicht. Dort wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 33 O 12196/17 geführt.
- EU-Roaming gilt automatisch und nicht erst nach proaktiver Umstellung durch Verbraucher.
- Wechsel per SMS widerspricht nach Ansicht des vzbv EU-Recht.
- vzbv kündigt Klage gegen O2 wegen Irreführung an.
Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 dürfen keine zusätzlichen Entgelte mehr für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland erhoben werden. Telefonieren, SMS schreiben und surfen kostet im EU-Ausland nun so viel wie zu Hause. Die O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall aber erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Diese Vorgehensweise will der vzbv nun gerichtlich untersagen lassen.
„EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten.“
O2-Kunden könnten nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln – so informiert O2 auf seiner Internetseite. Diesen aktiven Wechsel müssen all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters haben. Nach Ansicht des vzbv verstößt diese Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach Ansicht des vzbv jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.
„Roam-Like-At-Home“ – für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause: Das war die Idee des europäischen Gesetzgebers. Danach sollten Anbieter den beschlossenen Roaming-Tarif automatisch anwenden, damit ihre Kunden ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren können. Verbraucher müssten, unabhängig von ihrem Tarif, nicht selbst aktiv werden. Sofern Verbraucher einen anderen als den beschlossenen EU-Roaming-Tarif nutzen möchten, können sie jederzeit kostenfrei, von einem Werktag auf den anderen, in einen alternativen Tarif wechseln.