Seit ihrer Gründung ist die Europäische Union (EU) für Verbraucher:innen vor allem eine Erfolgsgeschichte.
Durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren, die Deckelung von Gebühren beim Zahlen mit Kredit- oder Bankkarte oder mehr Auswahl und niedrigere Preise bei Strom, Gas oder Telekommunikation haben Verbraucher:innen mehr Geld in der Tasche. Lebensmittel, Spielzeug oder Kosmetika sind sicherer geworden - dank zahlreicher EU-Vorschriften.
Die Datenschutzgrundverordnung, das Recht auf ein Girokonto sowie Entschädigungsregeln für Verspätungen oder Stornierungen bei Reisen per Bus, Bahn oder Flugzeug gehen auf Europa zurück.
Und schließlich sorgt die EU für mehr Nachhaltigkeit. So basieren etwa drei Viertel aller nationalen Umweltschutzgesetze ursprünglich auf EU-Regeln. Das hat dazu geführt, dass Wasser, Luft, Gebäude und Produkte in den vergangenen Jahren immer sauberer geworden sind.
Dennoch gibt es große Herausforderungen. Neue Technologien müssen sicher sein, unser Konsum nachhaltiger werden und Verbraucher:innen in ihren Rechten weiter gestärkt werden.
Der vzbv fordert
Die vielfältigen Bedürfnisse der Menschen ins Zentrum der europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung stellen
Einen fairen Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft
Ressourcenschutz und einen nachhaltigen europäischen Binnenmarkt
Sicherheit und Selbstbestimmung im digitalisierten Verbraucheralltag
Europaweit verbindliche Regeln, die Verbraucher:innen vor Schaden bewahren und ihre Gesundheit schützen
Erfolge der Europäischen Verbraucherpolitik
Der europäische Binnenmarkt schafft einheitliche Regeln für alle EU-Bürger:innen und Unternehmen. Davon profitieren Verbraucher:innen in ihrem Alltag. Der Erfolg der EU für Verbraucher:innen lässt sich besonders an vier Dingen festmachen: Verbraucher:innen haben durch die EU mehr Geld in der Tasche. Sie genießen mehr Sicherheit in ihrem Alltag. Sie können auf starke Verbraucherrechte vertrauen. Und sie profitieren von mehr Nachhaltigkeit.
Die Abschaffung der Roaming-Gebühren bei vorübergehenden Aufenthalten in einem anderen EU-Land ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher:innen. Telefonieren, Chatten und Surfen gehört für viele zum Alltag – auch im Urlaub. Die EU hat dafür gesorgt, dass die hohen Zusatzgebühren dafür wegfallen.
Wer mit Karte zahlt, erlebt weniger böse Überraschungen. Die Deckelung von Gebühren für den Einsatz von Zahlungsmitteln, wie der Kredit- oder Bankkarte, macht den Einkauf günstiger – zu Hause und im Urlaub.
Wenn eine Überweisung in ein anderes Land der Eurozone vorgenommen oder an einem ausländischen Geldautomaten Bargeld in Euro abgehoben wird, darf das nicht mehr kosten als zu Hause.
Der europäische Binnenmarkt hat auf verschiedenen Märkten für mehr Wettbewerb gesorgt, etwa auf den Strom- und Gasmärkten oder im Bereich Telekommunikation. Verbraucher:innen profitieren nicht nur durch mehr Auswahl, sondern auch durch niedrigere Preise.
Verbraucherprodukte sind dank zahlreicher EU-Vorschriften sicherer geworden. Neben produktspezifischen Gesetzen, zum Beispiel für Spielzeug oder Kosmetika, hat die EU ein allgemeines Sicherheitsnetz für Verbraucherprodukte eingeführt und Haftungsregeln für den Schadensfall festgelegt. Ein Schnellwarnsystem ermöglicht den Informationsaustausch zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und erfasst auf dem europäischen Markt gefundene gefährliche Produkte. Auch Onlinemarktplätze müssen in Zukunft mithelfen, gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.
Die europäische REACH-Verordnung regelt die Nutzung von Chemikalien und bewahrt Verbraucher:innen davor, mit gefährlichen Stoffen in Kontakt zu kommen – egal ob in Putzmitteln, Spielzeug oder Kleidung. Darüber hinaus hat die EU bisher über 1000 gesundheitlich bedenkliche Stoffe in Kosmetika verboten.
In den vergangenen Jahren hat die EU sich dafür eingesetzt, Rückstände von gesundheitsgefährdenden Stoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelverpackungen zu reduzieren. So hat die EU etwa Maßnahmen zur Reduktion des krebserzeugenden Acrylamids in Chips, Pommes frites und Keksen ergriffen.
Mindestens 25.000 Europäer:innen sterben jedes Jahr an Infektionen, die durch resistente Keime hervorgerufen werden. Ein Grund ist der übermäßige Gebrauch von Antibiotika bei Nutztieren. Neue EU-Vorschriften verbieten den routinemäßigen, vorbeugenden Einsatz von Antibiotika bei gesunden Tieren und schränken die tierärztliche Verwendung bestimmter Antibiotika ein, die für die Behandlung des Menschen unerlässlich sind.
Dank dem Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) können Regulierungsbehörden nun gegen die Übermacht der dominanten Digitalplattformen vorgehen. Die Unternehmen müssen nun regelmäßig das Risiko bewerten, das ihre Algorithmen für die Gesellschaft darstellen – und Gegenmaßnahmen vorschlagen.
Über die Verbraucherkreditrichtlinie wird sichergestellt, dass Informationen über Kredite, etwa die Gesamtkosten des Kredits, klar und verständlich dargestellt werden und auf digitalen Geräten gut zu erfassen sind. Neue Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung werden Verbraucher:innen ab 2025 besser vor Überschuldung schützen.
Wenn die online bestellte Hose die falsche Größe hat oder die Küchenmaschine doch nicht den Erwartungen entspricht, können Verbraucher:innen ihren Online-Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufenund die Ware zurückschicken. Ab dem Jahr 2026 geht dies bequem über die Widerrufsfunktion in der Bedienoberfläche der Anbieterwebseiten und gilt auch für Energielieferungs- oder Dienstleistungsverträge.
Egal ob online oder im stationären Handel gekauft, gilt innerhalb der EU eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren: Wenn etwa das neue Fahrrad nach wenigen Monaten kaputt geht, können Verbraucher:innen bei mangelhafter Ware fordern, dass sie ein neues bekommen oder dass der Mangel repariert wird. Ist das nicht möglich, können sie eine Erstattung des Kaufpreises fordern. Dabei gilt: Innerhalb des ersten Jahres wird durch die Beweislastumkehr unterstellt, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Verbraucher:innen müssen also nicht beweisen, dass bereits beim Kauf etwas nicht stimmte. Darüber hinaus gelten EU-weite Regeln, die unlautere Vertragsbedingungen und Geschäftspraktiken verbieten.
Die Datenschutzgrundverordnung schützt die persönlichen Daten der Verbraucher:innen auch in der digitalen Welt. Verbraucher:innen in der EU profitieren damit von den weltweit umfassendsten Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten. Unternehmen und öffentliche Stellen sind zudem verpflichtet, transparent und nachvollziehbar darzulegen, wie sie diese Gesetze anwenden.
Heutzutage ist ein Bankkonto unerlässlich – nicht nur, um das Gehalt oder Sozialleistungen zu erhalten. Mit dem Recht auf ein Girokonto für alle mit grundsätzlichen Funktionen (Basiskonto) hat die EU dafür gesorgt, dass auch Verbraucher:innen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen am modernen Konsumleben teilhaben können.
Wer mit dem Flugzeug, einem Fernbus, der Bahn oder dem Schiff unterwegs ist, bekommt durch die EU-Regelungen zu Flug- und Fahrgastrechten pauschale Entschädigungen oder Rückerstattungen für verpasste Anschlüsse, Verspätungen oder Stornierungen.
In der EU verkaufte Lebensmittel und Getränke müssen auf dem Etikett eine ausführliche Nährwertdeklaration enthalten, anhand derer Verbraucher:innen prüfen können, wie viel Zucker, Salz oder Kalorien beispielsweise ein Müsliriegel, Tomatenketchup oder ein Sportgetränk enthält. Durch die verpflichtende Allergen-Kennzeichnung ist es für Allergiker:innen in der EU einfacher und sicherer, Lebensmittel zu kaufen oder in einem Restaurant zu essen.
Die europäischen Regeln zur Netzneutralität stellen sicher, dass alle Daten gleichberechtigt durch das Internet transportiert werden – egal wer der Absender oder Empfänger ist. Das verhindert, dass Telekommunikationsunternehmen die Surfgeschwindigkeit für bestimmte Dienste (zum Beispiel Soziale Netzwerke oder Videoplattformen) erhöhen oder drosseln – je nachdem wie viel Verbraucher:innen bereit sind, über ihren Internetanschluss hinaus zusätzlich zu bezahlen.
Wer in einem anderen EU-Land krank wird oder einen Unfall hat, kann dort einen ansässigen Arzt aufsuchen und bekommt eine Kostenerstattung von seiner heimischen Krankenkasse.
Mit der aktualisierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie darf die Dauer des Genehmigungsverfahrens für die Installation von Solarenergieanlagen einen Monat nicht überschreiten. So kommen Verbraucher:innen viel schneller und ohne hohen Aufwand zu ihrem Recht auf Eigenversorgung und senken ihre Stromrechnung.
Dank der EU-Vorschriften zum Energiebinnenmarkt haben Verbraucher:innen das Recht, ihre eigene Energie zu produzieren, zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen.
Etwa drei Viertel aller nationalen Umweltschutzgesetze basieren ursprünglich auf EU-Regeln. Diese haben konkrete Vorteile für Verbraucher:innen: sauberes Trink- und Badewasser, saubere Luft durch Verringerung der Industrie- und Verkehrsemissionen, geringere Chemikalienmengen in Produkten, weniger Abfall und mehr Recycling sowie energieeffizientere Gebäude und Produkte.
Dank der EU-Ökodesign-Regeln sind zahlreiche Geräte – wie beispielsweise Waschmaschinen, elektrische Heizgeräte, Kühlschränke – energieeffizienter geworden, wodurch ein Haushalt im Durchschnitt 332 Euro pro Jahr spart. In Zukunft werden diese Design-Vorgaben auch auf Produkte wie Möbel und Textilien ausgeweitet.
Aufgrund strenger Grenzwerte für CO2-Emissionen müssen Autos effizienter werden, wodurch sie weniger Kraftstoff verbrauchen. Das hilft dem Klimaschutz und dem Geldbeutel.
Umweltfreundliche und ökologisch produzierte Lebensmittel und Produkte sind für Verbraucher:innen einfacher zu erkennen. Alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt werden, tragen seit dem Jahr 2012 das EU-Bio-Siegel. Das EU-weite Umweltzeichen EU-Ecolabel gewährleistet, dass Verbraucher:innen leicht erkennen können, welche Produkte und Dienstleistungen umweltfreundlicher sind als andere.
Durch das Recht auf Reparatur, das einheitliche USB-C-Ladekabel für Handys, Laptops und Digitalkameras sowie Vorgaben für nachhaltige und austauschbare Batterien macht die EU einen Schritt hin zum Ende der Wegwerfgesellschaft.
Dank der EU-Verordnung über den Aufbau von alternativer Kraftstoffinfrastruktur können Verbraucher:innen überall in Europa mit dem Elektroauto unterwegs sein. Auf Hauptverkehrsachsen muss bis zum Jahr 2026 mindestens alle 60 Kilometer eine Schnellladesäule stehen. Die EU hat außerdem einem Ladensäulenwirrwarr vorgebeugt, denn Ladepreise müssen einheitlich in Kilowattstunden angegeben werden und Debit-/Kreditkartenzahlung akzeptiert werden.
Ein europäisches Lieferkettensorgfaltsgesetzsoll Ausbeutung und Umweltzerstörung in den Lieferketten erschweren und Unternehmen für die Risiken, die sie eingehen, haftbar machen. Damit wird es für Verbraucher:innen einfacher, nachhaltig zu konsumieren.
Verbraucher:innen werden häufig mit umweltbezogenen Versprechen konfrontiert. Für sie ist dabei nicht erkennbar, was hinter den Aussagen steckt. Die fehlende Regulierung nachhaltigkeits- und umweltbezogener Werbung öffnet Greenwashing Tür und Tor.
Verbraucher:innen wollen vor allem pünktlich an ihr Ziel kommen – egal mit welchem Verkehrsmittel. Tatsächlich müssen Passagiere zu häufig mit ausfallenden oder verspäteten Zügen und Flügen rechnen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien stellt neben der Energieeffizienz und der Digitalisierung einen Eckpfeiler der Energiewende dar. Für das Gelingen der Energiewende ist eine faire Kostenverteilung zwischen Verbrauchern und Industrie entscheidend.
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Der vzbv in Brüssel
In der EU werden viele politische Weichen gestellt, die den Alltag von Verbraucher:innen direkt betreffen. Aus diesem Grund ist der vzbv seit 2012 in Brüssel mit einem eigenen Büro vertreten und stellt sicher, dass die Interessen der Verbraucher:innen aus Deutschland Gehör finden. Der vzbv arbeitet in verschiedenen Gremien in Brüssel mit und bringt sich in die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene ein: so etwa im Verwaltungsrat des europäischen Verbraucherverbands BEUC oder in Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission.
Quelle: vzbv
Isabelle Buscke
Leiterin Team Brüssel
Die EU kann das Leben jedes Einzelnen besser machen. Wir setzen uns in Brüssel dafür ein, die Alltagsprobleme der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Fokus der Politik zu rücken.
Europa ist eine Erfolgsgeschichte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber Europa kann mehr! Der vzbv fordert die neugewählten Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und die neue Europäische Kommission auf, Alltagsprobleme von Verbraucher:innen in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen.
Am 20. November kommt das Nationale Bargeldforum zum zweiten Mal zusammen, um erste wichtige Ergebnisse zu beschließen. Bei der zentralen Aufgabe, die Verfügbarkeit von Bargeld langfristig sicherzustellen, gibt es jedoch bisher zu wenig Fortschritt. Dazu Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt im vzbv.
Am 26. Juli 2024 haben sich nach jahrelangen Verhandlungen 83 Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen der Joint Statement Initiative zum E-Commerce (JSI) auf einen finalen Vertragstext geeinigt. Die JSI soll den Onlinehandel für Verbraucher:innen einfacher und sicherer machen. Die WTO schafft damit die Grundlage für das erste gemeinsame Regelwerk zum digitalen Handel.
Der Bundesregierung bleibt noch ein Jahr, um ihre Vorhaben umzusetzen. Sie muss die verbliebene Zeit nutzen, um bereits begonnene verbraucherpolitische Vorhaben im Sinne der Verbraucher:innen umzusetzen. Für andere Vorhaben fehlt es an politischen Initiativen, wie dem Schutz vor ungewollten Verträgen. Verbraucherpolitische Erfolge wie das Deutschlandticket dürfen nicht verwässert werden.
Zur Pressemeldung
Dokumente (68)
Effizienzkriterien für Elektroautos einführen
vzbv-Vorschlag für neue Bewertungsmethode für E-Autos | Juli 2024
Urteil vom 06.12.2023 | I-13 O 51/23 - nicht rechtskräftig | LG Bochum
„Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“: Diese Werbeaussage auf einer Müsliverpackung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat das Landericht Bochum für unzulässig erklärt. Grund dafür ist der zu geringe Magnesiumgehalt pro Portion.
Urteil vom 03.09.2020 | C-539/19 | Europäischer Gerichtshof (Achte Kammer)
Der EuGH hat nach einer Klage des vzbv entschieden, dass die Umstellung von Handy-Tarifen auf die neue „Roam-Like-At-Home“-Regelung nach der EU-Roaming-Verordnung automatisch erfolgen muss.
Online-Vermittler von Flugreisen müssen auf ihrer Internetseite bereits zu Buchungsbeginn Zusatzkosten für die Aufgabe von Gepäckstücken sowie erhöhte Servicegebühren für gängige Kreditkarten angeben. Das hat das Oberlandesgericht Dresden nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Travel24.com AG entschieden.
Die vom Süßwarenhersteller Storck auf Bonbon-Verpackungen abgedruckten Vitamin- und Nährwerttabellen waren unzulässig. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die August Storck KG entschieden und damit die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin zurückgewiesen.
Rabatte, die nur bei Zahlung mit einer wenig verbreiteten Kreditkarte gelten, dürfen nicht in den Endpreis einer Flugreise eingerechnet werden. Das hat das Oberlandesgericht Dresden nach einer Klage des vzbv gegen die Invia Flights Germany GmbH entschieden. Das Unternehmen betreibt das Reiseportal „Ab-in-den Urlaub“.
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Videos & Grafiken (22)
Quelle: vzbv
Effizienzvorgaben für E-Autos einführen | Europawahl 2024
Telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbv (11.-28.03.2024) | Basis: 1.500 Personen ab 14 Jahren
Der vzbv und die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland laden ein zur Podiumsdiskussion: Wie kann die energetische Gebäudesanierung verbraucherfreundlich gestaltet werden?
Wie können Anwendungen Künstlicher Intelligenz verbraucherfreundlich reguliert werden und welchen Einfluss haben völkerrechtliche Verpflichtungen aus internationalen Handelsabkommen auf eine europäische Algorithmenregulierung? Zu diesem Thema lädt der Verbraucherzentrale Bundesverband zu einer englischsprachigen Online-Veranstaltung ein.
Unter der Überschrift „Wir rechnen mit Ihnen. Andere auch #Algorithms4Consumers“ veranstalten der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union am 10. Dezember 2020 in Brüssel eine gemeinsame Veranstaltung zum Thema Algorithmen und Künstlicher Intelligenz.
Europa kann mehr! Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zehn Kernforderungen für die Legislaturperiode 2019 bis 2024 der Europäischen Union formuliert. Doch welche Partei greift die Forderungen in ihrem Wahlprogramm auf? Der vzbv stellt seinen Wahlprogrammcheck zur Europawahl 2019 vor und zieht Bilanz der letzten Legislaturperiode der Europäischen Union.