Ob gefährliche Produkte oder personalisierte Werbung – was auf Online-Plattformen wie Amazon, Google oder Facebook passiert, wurde bisher nur unzureichend kontrolliert. Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU neue Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Plattformen eingeführt. Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 04. August einen Gesetzentwurf veröffentlicht, wie der DSA künftig in Deutschland umgesetzt werden soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Aufsicht und Durchsetzung verbraucherfreundlich ausgestaltet werden müssen.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:
Es darf kein Behörden-Pingpong auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner geben. Wenn Online-Plattformen nicht auf Beschwerden reagieren, müssen Verbraucher:innen einfach Hilfe erhalten – ohne großen Aufwand und Fachwissen. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Aber die konkrete Regelung bedarf noch mehr Klarheit.
Damit Verbraucher:innen wirklich vor gefährlichen und unfairen Praktiken im digitalen Raum geschützt sind, müssen die Regelungen auch effektiv durchgesetzt werden. Richtige Kompetenzen und Ausstattungen der Aufsicht sind dafür die Grundvoraussetzung. Eine funktionierende Aufsicht und Durchsetzung der Regeln sind entscheidend, um die Position der Nutzer:innen gegenüber den Anbietern zu stärken.