Verbraucher:innen an der Energiewende stärker beteiligen

BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

zwei Arbeiter montieren Photovoltaikanlage

Quelle: anatoliy_gleb - AdobeStock

Die Energiewende ist eine Bewegung „von unten“. Für ihr Gelingen muss den Verbraucher:innen mehr Teilhabe ermöglicht werden. 

- Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Die meisten Verbraucher:innen unterstützen einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie wünschen sich aber finanzielle Entlastungen und brauchen Anreize, um klimafreundliche Maßnahmen und erneuerbare Energien besser in ihren Alltag zu integrieren. Eine stärkere Beteiligung der Verbraucher:innen fördert die Umsetzung der Energiewende. Der beschleunigte Ausbau der Fotovoltaik unterstützt zudem mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten.

„Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Wir wollen dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren können. Wir werden im Rahmen der Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.“
 

  • Die angestrebten Ausbauziele von Photovoltaik und Windenergie sind nur zu erreichen, wenn die Verbraucher:innen an der Energiewende beteiligt werden. Dazu fordert der vzbv bei PV-Dachanlagen Anpassungen der Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und des EEG-Ausbaupfads.
  • Für eine flächendeckende Umsetzung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten fordert der vzbv eine Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom sowie weitere administrative Vereinfachungen für diese Projekte.
  • Zudem sollten Verbraucher:innen über günstige Bürgerstromtarife von größeren Projekten wie Windenergieparks oder Solarparks in ihrer direkten Umgebung profitieren können. 

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wurde novelliert. Der vzbv begrüßt die erhöhten Vergütungssätze bei PV-Dachanlagen für private Haushalte. Zu kritisieren sind jedoch die unzureichenden Änderungen beim Mieterstrom. Insbesondere wurden administrative Hürden nicht abgebaut. Verbraucher:innen profitieren auch nicht über günstige Bürgerstromtarife von größeren Projekten wie Windenergieparks oder Solarparks in ihrer direkten Umgebung.

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