Die Umsetzung höherer Effizienzstandards im Gebäudesektor durch private Haushalte bedarf der ausreichenden finanziellen Förderung durch den Staat.
Die Energieeffizienz im Gebäudesektor muss dringend verbessert werden, um durch Senkung des Energieverbrauchs mehr Unabhängigkeit von Energieimporten und zusätzlich die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Energieeffiziente Gebäude ermöglichen zudem den Einbau von strombetriebenen Wärmepumpen. Damit die Verbraucher:innen die hohen Investitionskosten für eine ambitionierte und zielkonforme Sanierung und den Neubaustandards finanziell umsetzen können, bedarf es einer auskömmlichen Förderung.
„Wir ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Aus-bauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 ent-sprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.“
- Der vzbv fordert die Verankerung des Prinzips „Fordern und Fördern“ im GEG, wonach gesetzlich geforderte Standards zukünftig auch förderfähig sein müssen. Unter dieser Voraussetzung trägt der vzbv die geplante Anhebung der Standards für Neubau und Bestand mit.
Eine weitere Novelle des GEG zur Energieeffizienz der Gebäude steht noch aus. Der vzbv kritisiert in der ersten Novelle des GEG die nicht ausreichenden Effizienzstandards für Neubauten. Die zu Beginn der Legislaturperiode in Aussicht gestellte Novelle des GEG zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist derzeit nicht absehbar. Für die finanzielle Unterstützung der privaten Haushalte gilt die aktualisierte Förderrichtlinie ab 2024. Der vzbv begrüßt, dass erstmals eine soziale Förderkomponente eingeführt wurde. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden jedoch weiterhin zu wenig gefördert.
Im Rahmen einer zweiten Novelle des GEG wurde das Ziel umgesetzt, dass jede neue Heizung mit mindesten 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Der vzbv hat dieses Ziel grundsätzlich begrüßt. Der vzbv kritisiert, dass Verbraucher:innen künftig mit einem Dschungel an Optionen und Sonderregelungen konfrontiert sein werden. Mit einer trügerischen Technologieoffenheit für Gasheizungen gehen hohe Kostenrisiken und jahrelange Unsicherheiten für Verbraucher:innen einher. Das Ziel des Gesetzes, Energie einzusparen, wurde zudem zugunsten der reinen Reduktion von Treibhausgasen abgeschwächt.