Die Umsetzung höherer Effizienzstandards im Gebäudesektor durch private Haushalte bedarf der ausreichenden finanziellen Förderung durch den Staat.
Die Energieeffizienz im Gebäudesektor muss dringend verbessert werden, um durch Senkung des Energieverbrauchs mehr Unabhängigkeit von Energieimporten und zusätzlich die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Energieeffiziente Gebäude ermöglichen zudem den Einbau von strombetriebenen Wärmepumpen. Damit die Verbraucher:innen die hohen Investitionskosten für eine ambitionierte und zielkonforme Sanierung und den Neubaustandards finanziell umsetzen können, bedarf es einer auskömmlichen Förderung.
„Wir ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Aus-bauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 ent-sprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.“
- Der vzbv fordert die Verankerung des Prinzips „Fordern und Fördern“ im GEG, wonach gesetzlich geforderte Standards zukünftig auch förderfähig sein müssen. Unter dieser Voraussetzung trägt der vzbv die geplante Anhebung der Standards für Neubau und Bestand mit.
Der vzbv kritisiert in der Novelle des GEG die nicht ausreichenden Effizienzstandards für Neubauten. Zudem ist die finanzielle Förderung privater Haushalte bei der energetischen Gebäudesanierung völlig unzureichend. Eine weitere Novelle des GEG ist geplant.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde ebenfalls novelliert. Ein erstes Diskussionspapier der Bundesregierung zur Umsetzung von neu eingebauten Heizungen auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien bis 2024 liegt vor.