Verbraucher:innen müssen branchenunabhängig vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Es muss gelten: Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts zahlen.
Nur bei telefonisch vermittelten Gewinnspielen sowie Energielieferungs- und Telekommunikationsverträgen müssen Verbraucher:innen den Vertrag in Textform – zum Beispiel per E-Mail – bestätigen, damit dieser in Kraft tritt. Das Phänomen der Telefonwerbung mit unerwünschten Vertragsabschlüssen tritt aber auch in anderen Branchen auf. Eine branchenübergreifende allgemeine Bestätigungslösung kann hier Abhilfe schaffen.
„Eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge führen wir ein.“
- Der vzbv fordert die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für alle telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnisse.
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