Verbraucher:innen müssen branchenunabhängig vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Es muss gelten: Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts zahlen.
Nur bei telefonisch vermittelten Gewinnspielen sowie Energielieferungs- und Telekommunikationsverträgen müssen Verbraucher:innen den Vertrag in Textform – zum Beispiel per E-Mail – bestätigen, damit dieser in Kraft tritt. Das Phänomen der Telefonwerbung mit unerwünschten Vertragsabschlüssen tritt aber auch in anderen Branchen auf. Eine branchenübergreifende allgemeine Bestätigungslösung kann hier Abhilfe schaffen.
„Eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge führen wir ein.“
- Der vzbv fordert die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für alle telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnisse.
Eine umfassende Lösung muss zeitnah umgesetzt werden, denn Verbraucher:innen werden nach wie vor Verträge untergeschoben. Die Marktbeobachtung des vzbv hat 2023 mehr als 11.000 Beschwerden zu „telefonisch untergeschobenen Verträgen“ registriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme repräsentieren, da sich nicht alle Betroffenen an eine Verbraucherzentrale wenden. Das vereinbarte Vorhaben darf nicht weiter aufgeschoben werden und muss alle Branchen abdecken. Ein Gesetzentwurf liegt bisher nicht vor.