Die Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sehen vor, den Bau neuer Gaskraftwerke staatlich zu fördern. Damit möchte das Wirtschaftsministerium die Versorgung mit Strom in Zeiten von wenig Wind und Sonne gewährleisten. Die Bundesregierung will die Förderung neuer Gaskraftwerke teilweise durch eine Umlage auf den Strompreis finanzieren. Private Haushalte müssten mit einem höheren Strompreis rechnen und bei der Stromrechnung tiefer in die Taschen greifen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher, die Förderung auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen, um die privaten Haushalte nicht unsachgemäß zu belasten. Die Versorgungssicherheit sollte zu geringstmöglichen Kosten garantiert werden.
Der vzbv fordert
eine Überdimensionierung und Überförderung von Kraftwerken zu verhindern,
die Ansiedlung steuerbarer Kapazitäten systemdienlich vorzunehmen,
die Abschöpfungsregelung effektiv auszugestalten und die Einnahmen über eine Senkung des Strompreises an die Verbraucher:innen auszuzahlen.
Hintergrund
Der Strommarkt in Deutschland und in Europa wird sich wandeln und fossile Stromerzeugung wird Schritt für Schritt durch erneuerbare Energien ersetzt. In den nächsten Jahren werden daher hohe Investitionen in den Ausbau und die Bereitstellung von Stromerzeugungsanlagen und darüber hinaus für den Aus- und Umbau der Stromnetze notwendig sein.
Sowohl der Ausbau erneuerbarer Energien als auch steuerbarer Kapazitäten, wie beispielsweise Kraftwerke, werden auf staatliche Förderungen angewiesen sein. Die in den Eckpunkten des Kraftwerksicherheitsgesetzes vorgeschlagenen Fördermechanismen sollen teilweise über Umlagen finanziert werden. Sie haben somit einen Einfluss auf den Strompreis der privaten Haushalte. Die staatliche Förderung sollte daher nicht zu einer Überförderung der Anlagenbetreiber führen.