Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird für jedes Gebiet die passende Wärmeversorgung der Zukunft ermittelt. Für Wasserstoff als Lösung braucht es allerdings einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich zum Entwurf für das Format dieser Fahrpläne kritisch positioniert.
Das im vergangenen Jahr verabschiedete Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass jede Kommune einen Wärmeplan erstellen und darin für jedes Gebiet das jeweils beste Wärmeversorgungs-Konzept festlegen muss. Neben der Erschließung über ein Wärmenetz und der Versorgung über dezentrale Heizungen (Wärmepumpen, Biomasse) gibt es dabei auch die Möglichkeit, ein Wasserstoffnetzausbaugebiet auszuweisen. Dafür muss in einen Fahrplan verbindlich darlegt werden, wie die Erdgas-Infrastruktur in diesem Gebiet bis spätestens 2045 auf klimaneutralen Wasserstoff umgestellt werden soll.
Wasserstoff darf keine Kostenfalle für private Haushalte werden
Es gibt einen breiten wissenschaftlichen Konsens darüber, dass Wasserstoff zumindest mittelfristig ein knappes Gut und damit teuer sein wird. Voraussichtlich wird Wasserstoff daher bis auf Weiteres nur in der Industrie und in einigen Verkehrssektoren zur Verfügung stehen. Der vzbv sieht deshalb den Einsatz von Wasserstoff im Gebäudesektor kritisch. Verbraucher:innen, die sich jetzt einen neue Gasheizung einbauen, gehen das Risiko ein, dass deren Betrieb künftig teuer – und die Heizung zur Kostenfalle – werden könnte.
In seiner Stellungnahme fordert der vzbv
- eindeutige und quantifizierbare Kriterien für die Darlegung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff festzulegen,
- Vorkehrungen zu treffen, um Mieter:innen vor Heizkostensteigerungen zu schützen, die auf den Einbau einer Heizung, die sowohl Erdgas als auch Wasserstoff verbrennen kann, zurückzuführen sind und
- bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff mit den beiden zentralen Optionen der Wärmewende (Wärmepumpe und Wärmenetze) zu vergleichen.
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Anfang September 2024 einen Festlegungsentwurf für Wasserstoff-Fahrpläne. Der vzbv hat sich mit einer Stellungnahme an dieser Konsultation beteiligt.