Nach langem Warten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Entwurf zur Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorgelegt. Diese ist notwendig, um Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben, um Mobilität klima- und umweltfreundlich gestalten zu können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Gesetzesentwurf in seiner Stellungnahme grundsätzlich, sieht jedoch noch Punkte, die im anstehenden Umsetzungsprozess berücksichtigt werden müssen.
Im bisherigen Straßenverkehrsgesetz waren vor allem die Sicherheit und Leichtigkeit des Automobil-Verkehrs maßgeblich, wenn entschieden werden sollte, ob Kommunen vor Ort Fahrradinfrastruktur bauen oder verkehrsberuhigende Maßnahmen umsetzen. Mit der geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sollen dagegen auch andere Aspekte zu gleichberechtigten Zielen der Verkehrsplanung werden: Maßnahmen, die den Umwelt- und Klimaschutz verbessern, die Gesundheit schützen oder die städtebaulichen Entwicklung unterstützen. Die neue Gleichberechtigung dieser Ziele kann zu einem Paradigmenwechsel führen. Sie ermöglicht es Kommunen, Infrastruktur an den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer auszurichten. Diese Entwicklung begrüßt der vzbv.
Der vzbv stellt in seiner Stellungnahme aber auch klar, dass bestehende Widersprüche innerhalb des Gesetzesentwurf ausgeräumt werden müssen. Unter anderem ist unklar, ob die neuen Ziele wirklich gleichberechtigt neben der Prämisse „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ stehen. Zudem regt der vzbv an, dass bei der Gestaltung kommunaler Mobilität Bewohner:innen stärker beteiligt werden. Darüber hinaus kann die Änderung des StVG nur der erste Schritt sein. Eine zügige Anpassung der Straßenverkehrsordnung ist ebenfalls notwendig.