Kredite können dabei helfen finanzielle Anforderungen zu meistern. Laut einer europaweiten Studie der Nicht-Regierungsorganisation Finance Watch werden Kredite allerdings oft am Verbraucherbedarf vorbei vergeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Verbraucher:innen durch eine Überarbeitung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie besser bei der Kreditvergabe zu schützen.
„Kredite nützen Verbraucher:innen nur dann, wenn sie auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Teure, unflexible und nicht zur wirtschaftlichen Situation passende Kredite schaden hingegen: Monat für Monat müssen Haushalte relativ zu ihrem Einkommen hohe Summen aufbringen, um die Schuldenlast zu stemmen. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.
Die Finance Watch-Studie belegt Mängel bei der Durchführung der Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken und andere Kreditgeber. Besonders hohe Risiken liegen bei Kreditprodukten, die nicht im Anwendungsbereich der EU-Verbraucherkreditrichtlinie liegen.
So hat Finance Watch herausgefunden, dass in 37 Prozent der untersuchten Fälle gar keine Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt wurde. Ebenfalls alarmierend ist, dass in 62 Prozent der Kreditwürdigkeitsprüfungen keine Daten zum Haushaltsbudget (Höhe der Einnahmen und Ausgaben) erhoben wurden. Eine unzureichende Prüfung bzw. gar keine Prüfung birgt die Gefahr, dass Kredite an Verbraucher:innen vergeben werden, die diese nicht stemmen können.
Gleichzeitig bestätigt die Studie, dass der Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie erweitert werden muss. In 43 Prozent der untersuchten buy-now-pay-later-Angebote wurde keine Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen und die vorvertraglichen Informationen waren bei diesen Finanzierungen überwiegend unzureichend. Letzteres führt dazu, dass Verbraucher:innen nur schlecht abschätzen können, worauf sie sich bei der Finanzierung einlassen.
Die Studie zeigt, dass Verbraucher:innen europaweit bei der Aufnahme von Krediten nur lückenhaft geschützt sind. Der vzbv begrüßt daher, dass auf EU-Ebene die Verbraucherkreditrichtlinie aktuell überarbeitet wird. „Die Europäische Kommission hat einen gelungenen Vorschlag zur Revision der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie vorgelegt. Allerdings droht eine Verwässerung des Vorschlags durch den EU-Rat, nicht zuletzt auch durch die Haltung der Bundesregierung“, sagt Mohn.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu unterstützen. Es ist wichtig zu erreichen, dass künftig für die Kreditwürdigkeitsprüfung hohe Anforderungen gelten – und zwar für alle Kredite, egal, ob sie im Handel oder im E-Commerce, durch Banken oder Fintechs vermittelt werden. Es muss alles dafür getan werden, dass Kredite nur mit größter Sorgfalt vergeben werden“, so Mohn. Die Kreditwürdigkeitsprüfung müsse dafür auf einer gründlichen individuellen Haushaltsanalyse fußen.