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Datum: 21.02.2024

EU-Lieferkettenregulierung: Bundesregierung darf verbraucherpolitisches Vorhaben nicht gefährden

Statement von Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Die neue europäische Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten (CSDDD) soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen in ihren Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards wahren. Die Bundesregierung muss ihren Schlingerkurs beenden und im EU-Ministerrat für die Lieferketten-Richtlinie stimmen. Ein Scheitern der Richtlinie ist ein Nein zu nachhaltigem Konsum.

Christiane Seidel, Referentin Team Brüssel

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kommentiert:

Die Mehrheit der Verbraucher:innen will nachhaltige Produkte kaufen. Das wird ihnen aber immer noch zu schwer gemacht. Die europäische Lieferketten-Richtlinie würde die Probleme bei den Wurzeln packen, indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferketten nach Risiken zu durchleuchten und etwaige Risiken zu minimieren. Für Verbraucher:innen, die einem Produkt nicht ansehen können, wie es hergestellt wurde, bedeutet das: Mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeit ihres Konsums.

Dass die Bundesregierung zögert und nach jahrelanger Verhandlung einen auf EU-Ebene herbeigeführten Kompromiss wieder in Frage stellt, ist nicht akzeptabel. Die Bundesregierung darf jetzt keinen Rückzieher machen, sondern muss sich zur EU-Lieferkettenrichtlinie bekennen.

Hintergrund

Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der spanischen Ratspräsidentschaft haben sich am 14. Dezember 2023 auf die Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) geeinigt. Der Rat der Minister der EU und das Europäische Parlament müssen die Einigung noch formal annehmen. Auf Drängen der FDP hat die Bundesregierung angekündigt, sich im EU-Ministerrat zu enthalten.

Das deutsche Lieferkettengesetz (seit 2023 in Kraft) geht aus Sicht des vzbv nicht weit genug. Beispielsweise müssen bislang nur Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden (seit 2024) den Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz nachkommen und sieht keine zivilrechtliche Haftung vor. Die neue EU-Richtlinie stellt eine notwendige Ergänzung der deutschen Regelungen dar und schafft gleiche Bedingungen für alle Marktakteure im EU-Binnenmarkt.

Alles zum Thema: Lieferkettengesetz

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