Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes setzt EU-Energierecht um und verbessert den Schutz von Verbraucher:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Entwurf des Ministeriums, fordert aber Nachbesserungen.
„Es ist ein guter Schritt, dass das Wirtschaftsministerium das Netzanschlussverfahren für größere Erneuerbare-Energien-Anlagen standardisieren und digitalisieren will“, sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim vzbv. „Die Standardisierung muss aber auch um die Niederspannungsebene erweitert werden. Hiervon würden Verbraucher:innen unmittelbar profitieren, da private Haushalte ihre Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpe oder Wallboxen für E-Autos an die Niederspannungsebene anschließen müssen.“
Der vzbv fordert:
- Das Netzanschlussverfahren zu standardisieren: Der vzbv begrüßt die Maßnahmen zur Beschleunigung von Netzanschlussverfahren. Ab 2027 sollten alle Verfahren in der Niederspannung bundesweit standardisiert und digitalisiert durchgeführt werden können.
- Klare Mindeststandards für dynamische Stromtarife: Stromversorger müssen ab 2025 auch dynamische Stromtarife anbieten. Der vzbv begrüßt, dass auch weiter Festpreistarife angeboten werden müssen. Verbraucher:innen behalten dadurch weiter die Wahlfreiheit. Allerdings müssen für diese Tarife Mindeststandards in Bezug auf die Informationen eingeführt und die Vergleichbarkeit mit Festpreisen verbessert werden.
- Der vzbv begrüßt die Einführung von Energy Sharing: Mit der Einführung eines Energy Sharings, mit dem Verbraucher:innen Energie gemeinsam nutzen können, kommt das Wirtschaftsministerium einer Forderung des vzbv nach. Dadurch können Stromerzeugung und -verbrauch besser koordiniert werden, der Stromnetzausbau gedämpft und Kosten eingespart werden. Allerdings wird es einige Zeit dauern, bevor Energy Sharing in der Breite genutzt wird.