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Datum: 29.11.2023

Bundesnetzagentur ermöglicht zügigen Anschluss von Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen

Statement von Thomas Engelke, Leiter Energie und Bauen beim vzbv, zum Festlegungsverfahren zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen

Effizienzvorgaben  für E-Autos  einführen

Quelle: BASILICOSTUDIO / Adobe Stock

Die Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen am 27. November 2023 abgeschlossen und Regelungen dazu festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte sich mehrfach für verbraucherfreundliche Regelungen eingesetzt. Thomas Engelke, Energieexperte beim vzbv, kommentiert:

„Die Regelungen der Bundesnetzagentur ermöglichen einen schnellen Anschluss von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos an das Stromnetz. Verbraucher:innen erhalten dadurch Klarheit, dass ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung, wie Wärmepumpe oder E-Auto-Ladestation, zügig und sicher an das Stromnetz angeschlossen wird.“

Eingriffe des Netzbetreibers

„Sollte das Stromnetz vollständig ausgelastet sein, erhalten die Netzbetreiber die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen temporär zu dimmen. Die Eingriffe der Netzbetreiber, welche nicht auf einer Netzzustandsermittlung beruhen, sollen dabei auf maximal zwei Stunden am Tag beschränkt sein. Der vzbv hatte sich dafür eingesetzt, die Eingriffe auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und begrüßt diese Regelung.“

Reduzierung der Netzentgelte

„Im Gegenzug für die verpflichtende netzorientierte Steuerung zahlen die Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt. Der vzbv hatte gefordert, die Reduzierung der Netzentgelte zu deckeln, damit Umverteilungen zulasten von Haushalten ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden. Die vzbv kritisiert, dass ein solcher Deckel nicht eingeführt wird.

Haushalte, die sich für eine pauschale Reduzierung ihres Netzentgeltes entscheiden, können ab 2024 ergänzend ein zeitvariables Netzentgelt wählen. Der vzbv hat sich seit Langem für die Einführung eines zeitvariablen Netzentgeltes eingesetzt und begrüßt diesen Schritt der Bundesnetzagentur. Dieses Instrument setzt Anreize, die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu nutzen, wenn das Stromnetz gering ausgelastet ist. Dies wiederum führt dazu, dass das Stromnetz effizient genutzt und dadurch Eingriffe des Netzbetreibers reduziert werden.“

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