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Zu unseren aktuellen ThemenRoaming
Seit dem 15. Juni 2017 gilt innerhalb der EU und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) das Roam-Like-At-Home-Prinzip. Danach dürfen keine zusätzlichen Entgelte mehr für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland erhoben werden. Telefonieren, SMS schreiben und surfen kostet im EU-Ausland nun so viel wie zu Hause.
Auch für Telefonate und Nachrichten aus Deutschland in andere EU-Länder gelten seit 15. Mai 2019 Preisobergrenzen. Netto darf nur noch maximal 19 Cent pro Minute für ein Telefonat veranschlagt werden. SMS kosten höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer.
Die Abschaffung der Roaming-Gebühren war ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz. Damit Verbraucher:innen ihr Telefon innerhalb der EU unbeschwert nutzen können, muss allerdings noch an einigen Stellschrauben gedreht werden. So haben zum Beispiel nicht alle Anbieter automatisch auf die neuen EU-Tarife umgestellt. Auch können Anbieter über die Fair-Use-Regelung weiterhin extra Gebühren verlangen.
Der vzbv fordert
- Roaming-Verordnung der Regelungen zur Intra-EU-Kommunikation bleibt bestehen.
- Automatische Umstellung auf den regulierten Roaming-Tarif.
- Senkung der Preisobergrenzen auf der Vorleistungsebene.
- Aufhebung der Fair-Use-Regelungen, sobald die Preisobergrenzen auf der Vorleistungsebene sinken.
- Preisregulierung für Mehrwertdienste, um einheitliche Kosten für alle Verbraucher:innen herzustellen.