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Datum: 07.11.2023

Wasserstoffkernnetz nicht von privaten Haushalten finanzieren lassen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Dritten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Metallsäule mit dem Aufdruck H2, Windräder und Solarkollektoren im Hintergrund

Quelle: Adobe Stock - malp

Mit dem Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung den Aufbau und die Finanzierung eines Wasserstoffkernnetzes in Deutschland neu regeln. Die Finanzierung soll über Netzentgelte erfolgen, zusätzlich will die Bundesregierung den Netzbetreibern bei Bedarf bis 2055 eine staatliche Unterstützung aus Steuergeldern zusichern. Dabei ist aber eine direkte Querfinanzierung des Wasserstoffkernnetzes auch durch die privaten Haushalte nicht ausgeschlossen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass die Bundesregierung

  • in § 28r EnWG klargestellt, dass die privaten Haushalte über Netzentgelte zur Finanzierung eines Wasserstoffkernnetzes finanziell nicht belastet werden dürfen,
  • kurzfristig legislative Vorschläge zur Begrenzung des zu erwartenden Kostenanstiegs für private Haushalte, die bis auf Weiteres am Erdgasnetz angeschlossen bleiben, vorlegt und
  • gesetzlich ausschließt, dass die Einzahlungen der privaten Haushalte im Rahmen der CO2-Bepreisung der Sektoren Wärme und Verkehr in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) ab 2035 für eine Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes verwendet werden dürfen.

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Wasserstoffkernnetz nicht von privaten Haushalten finanzieren

Wasserstoffkernnetz nicht von privaten Haushalten finanzieren

vzbv-Stellungnahme | November 2023

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