Datum: 17.05.2021

Wasserstoff nicht zu Lasten der Verbraucher finanzieren

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zur Befreiung der Wasserstofferzeugung von der EEG-Umlage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Stellungnahme kritisiert, dass die Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien von der EEG-Umlage befreit werden soll. Anlass ist eine geplante Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021, mit der die Bundesregierung die bereits beschlossene Befreiung nun umsetzen will.

Wasserstoffspeicher mit Solarzellen und Windrädern im Hintergrund

Quelle: malp - adobestock.de

Aus Sicht des vzbv soll erneut ein Privileg für einen Industriezweig geschaffen werden, das privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten bleibt.

Der vzbv fordert daher,

  • dass der vergünstigte Strompreis zur Herstellung von grauem und grünem Wasserstoff nicht über die Besondere Ausgleichsregelung der EEG-Umlage zu Lasten der privaten Verbraucher finanziert wird, sondern durch Steuern.
  • dass der Zeitraum von 6.000 Stunden pro Jahr für die vollständige Befreiung der Elektrolyseure von der EEG-Umlage für die Herstellung von grünem Wasserstoff deutlich reduziert wird.

Der vzbv begrüßt,

  • dass sichergestellt werden soll, dass grüner Wasserstoff nur aus erneuerbaren Quellen stammen darf und eine Doppelvermarktung ausgeschlossen wird.
  • dass zukünftig auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen mehrjährige Kulturen und Dauerkulturen angebaut werden, bei Innovationsausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt werden können und dass unter „innovativer erneuerbarer Wärme“ künftig auch Wärme aus gereinigtem Wasser aus Kläranlagen fallen soll. Durch diese Regelungen kann die Bandbreite der Quellen für erneuerbare Energien erweitert werden.
Strom zur Wasserstofferzeugung nicht zu Lasten der Verbraucher finanzieren

Strom zur Wasserstofferzeugung nicht zu Lasten der Verbraucher finanzieren

Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf des BMWi zur Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer
energierechtlicher Vorschriften | Mai 2021

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