Die Bundesregierung hat einen Bericht zur möglichen Ausgestaltung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Wohngebäuden vorgelegt. Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wäre der Versicherungsschutz dieses Pflichtteils der Versicherung allerdings nur geeignet, um bei einem Katastrophenfall teilweise Abhilfe durch Versicherungsschutz zu schaffen. Selbst wenn die Versicherungspflicht käme, erwägt die Regierung keine Sanktionen oder Kontrollen.
Der vzbv stellt sich die Frage, ob der gesetzgeberische Zweck - die Erhöhung der Versicherungsdichte – erreicht werden kann, wenn es von vornherein an einem staatlichen Durchsetzungswillen fehlt und man sich von der Pflicht befreien kann. Vor diesem Hintergrund sollten zunächst alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um die Versicherungsdichte auf freiwilliger Basis zu erhöhen. So schlägt der vzbv vor, im Versicherungsvertragsgesetz ein gesetzliches Leitbild zu definieren, dass Wohngebäude gegen Elementarrisiken zu schützen sind. Verbraucher:innen müsste dann eine entsprechende Umstellmöglichkeit angeboten werden.
Für den Fall, dass es doch zu einer Versicherungspflicht kommt, fordert der vzbv:
- Sämtliche Naturschäden sollten bei der Versicherungspflicht eingeschlossen und damit abgesichert werden.
- Selbstbehalte sollten individuell vereinbart werden.
- Sollte ein System aus einer verpflichtenden Basisabsicherung und einer freiwilligen Zusatzabsicherung eingeführt werden, müssen beide Komponenten als Paket angeboten werden, wobei Verbraucher:innen den Umfang der freiwilligen Zusatzabsicherung individuell festlegen können.
- Verbraucher:innen müssen verpflichtend Versicherungsschutz erhalten - so wie es beispielsweise heute schon bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Fall ist.
- Spezielle Pflichten für Versicherungsnehmer:innen sollten individuell vereinbart werden.