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Datum: 11.11.2021

Absicherung gegen Elementarschäden angemessen ausgestalten

Eckpunktepapier des vzbv zeigt rote Linien für eine gerechte Versicherungspflicht gegen Naturgefahren für Wohngebäude

  • Wenn sich andere Maßnahmen als unzureichend herausstellen, muss eine Versicherungspflicht eingeführt werden.
  • Kein pauschaler Risikoausschluss bei zulässigen Neubauten.
  • Ausbau der steuerlichen oder direkten Förderung für bauliche, präventive Schutz- und Anpassungsmaßnahmen nötig.
Sandsäcke bilden einen provisorischen Damm auf überfluteter Straße

Quelle: mbruxelle - Adobe Stock

Die Natur- und Flutkatastrophen der vergangenen Jahre haben gezeigt: Immobilieneigentümer brauchen praktikable Lösungen, um sich gegen witterungsbedingte Gefahren abzusichern. Sollte eine freiwillige Lösung nicht zu einer hinreichenden Marktabdeckung führen, muss eine Versicherungspflicht eingeführt werden. Für diesen Fall fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine private Versicherungspflicht mit begrenzter staatlicher Deckungszusage. In einem Eckpunktepapier zeigt der vzbv, wie eine Versicherungspflicht gerecht gestaltet werden kann.

„Immobilieneigentümer müssen in die Lage versetzt werden, ihr Wohneigentum gegen sämtliche Naturgefahren abzusichern. Die zentrale Frage ist, wie Solidarität für die Geschädigten erzeugt werden soll: über die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler oder durch Schaffung einer Risikogemeinschaft“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Gerecht wäre es, wenn Immobilieneigentümer für spezifische Risiken gemeinsam einstehen. Für diesen Fall sollte eine Versicherungspflicht privat organisiert werden.“

Mit den Überschwemmungsereignissen Mitte Juli hat eine erneute Diskussion begonnen, welche regulativen Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der vzbv schlägt ein gestuftes Verfahren vor. In einem ersten Schritt soll das gesetzliche Leitbild einer Allgefahrenabsicherung (einschließlich sämtlicher Naturgefahren) für die Wohngebäudeversicherung im Versicherungsvertragsgesetz festgeschrieben werden.

Nach zwei Jahren muss die Einführung der Allgefahrenabdeckung evaluiert werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass diese Maßnahme nicht die versprochene Wirkung entfaltet, spricht sich der vzbv für die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Wohngebäuden aus.

Versicherungspflicht gerecht gestalten

Für den Fall der Einführung einer Versicherungspflicht definiert der vzbv Eckpunkte, wie diese gerecht ausgestaltet werden soll sowie welche begleitenden Maßnahmen notwendig sind.

Um die Versicherungspflicht gerecht zu gestalten, sollte sie privatrechtlich aufgestellt und mit einer begrenzten staatlichen Deckungszusage für Großschadensereignisse kombiniert werden. Immobilieneigentümer können so als abgrenzbare Personengruppe zunächst gemeinsam für spezifische Risiken einstehen. Übersteigt der Schaden jedoch ein Maß, das privatwirtschaftlich nicht mehr getragen werden kann, gleicht der Staat die Schäden aus. Eine private Versicherungslösung hat zudem den Vorteil, dass auf das bestehende System aufgebaut werden kann. Das ermöglicht eine schnelle Umsetzung.

Um die Prämien für Verbraucher:innen bezahlbar zu gestalten, sollten auch bauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit denen Immobilien besser vor Schäden geschützt werden. Zusätzlich ist ein Ausbau der steuerlichen oder direkten Förderung privater, präventiver Schutz- und Anpassungsmaßnahmen notwendig.

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Für eine angemessene Absicherung gegen Naturgefahren an Wohngebäuden

Für eine angemessene Absicherung gegen Naturgefahren an Wohngebäuden

vzbv-Eckpunktepapier | November 2021

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Verbraucher:innen wirksam vor Naturgefahren schützen | Stellungnahme des vzbv | März 2023

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