Mit dem Data Governance Act möchte die Europäische Kommission die Verarbeitung von Daten unter Beachtung der europäischen Grundwerte erleichtern. Grundsätzlich begrüßt es der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), dass nicht-personenbezogene Daten besser verfügbar gemacht werden sollen. Auch aus wettbewerblichen Aspekten ist dies wünschenswert. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass die EU-Kommission mit einem Regelungsrahmen Vertrauen in Datenintermediäre schaffen möchte – obgleich nach Ansicht des vzbv weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.
Problematisch ist beispielsweise, dass der Vorschlag zum Teil nicht deutlich genug zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten unterscheidet. In keinem Fall darf der grundrechtliche Schutz personenbezogener Daten durch den Data Governance Act unterminiert werden. Ferner muss bei jedem Regelungsvorschlag geprüft werden, wie das Zusammenspiel beziehungsweise die Abgrenzung zur Datenschutz-Grundverordnung sichergestellt werden kann und welchen Mehrwert die Regelungen für Verbraucher und Wirtschaft bieten. Sollte dieser Mehrwert nicht ersichtlich sein, sollte auf die Regelungen verzichtet werden, um eine weitere Komplexitätssteigerung zu verhindern.
Diese und weitere Aspekte finden Sie detaillierter ausgeführt in der Stellungnahme im Download-Bereich.