Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einem Positionspapier gesetzliche Regeln für Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungen bei der Lieferkettenkontrolle vorgeschlagen.

Quelle: irina - adobestock.de
Nachhaltiger Konsum wird für Verbraucher:innen einfacher, wenn sie darauf vertrauen können, dass bei der Herstellung von Produkten soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten werden. Dabei können Nachhaltigkeits-Zertifizierungen Instrumente sein, um die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten in globalen Lieferketten sicher zu stellen.
Nach Ansicht des vzbv müssen bei einer europäischen Lieferkettenregulierung sowie bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
- Zertifiziererpflichten bei der Lieferkettenkontrolle müssen gesetzlich geregelt werden.
- Es muss ein Haftungsregime für Zertifizierungsunternehmen eingeführt werden.
- Zertifizierungsunternehmen und Standardsysteme müssen einer staatlichen Akkreditierungspflicht unterliegen.
- Standardsysteme und deren Zertifizierungen dürfen Unternehmen nur als Hilfsinstrumente dienen und im Rahmen der behördlichen Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) herangezogen werden. Die Verantwortung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss weiterhin allein bei den Unternehmen liegen. Zertifizierungen von Standardsystemen dürfen nicht allein als Nachweis für die Einhaltung der Vorgaben des LkSG dienen.