In einem am 29. Juni 2021 veröffentlichten Sonderbericht rügt der Europäische Rechnungshof, dass während der Corona-Pandemie die Flugastrechte missachtet worden sind. Wenn Fluggesellschaften Flüge annullieren, müssten sie den Passagieren nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten. Viele Fluggesellschaften hätten ihre Kunden aber stattdessen gezwungen, Gutscheine anzunehmen. Die EU-Prüfer kritisieren außerdem, dass Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstalter staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten hätten, ohne dass dabei Rückerstattungen an Fluggäste zur Voraussetzung gemacht worden seien.
Seit dem 3. Juli 2021 gelten EU-weit neue Regeln zu bestimmten Einwegplastikprodukten. Bestimme Produkte aus Einwegplastik – Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, sowie Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol und alle Produkte aus Kunststoffen, die nach ihrer Nutzung schnell fragmentieren - dürfen in Europa nicht mehr auf den Markt kommen, da nachhaltige und erschwingliche Alternativen leicht verfügbar sind. Für andere Artikel gelten erweiterte Kennzeichnungspflichten und mehr Verantwortung der Hersteller.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 1. Juli 2021 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Mit dieser Initiative werden die Produktsicherheitsvorschriften überarbeitet, um Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien und Online-Verkäufen zu berücksichtigen, eine bessere Durchsetzung der Vorschriften und eine effizientere und einheitlichere Marktüberwachung zu gewährleisten, um den Normungsprozess zu vereinfachen und den Rückruf gefährlicher Produkte, die sich bereits bei den Verbrauchern befinden, zu vereinfachen. Bis zum 29. August 2021 sind Rückmeldungen zum Vorschlag für eine Verordnung möglich.