
Quelle: vzbv
Das Europäische Parlament hat am 20. Mai 2021 eine Entschließung zur Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt und zur Verbesserung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) für europäische Verbraucher verabschiedet. Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass der Digitalisierungsansatz der Europäischen Union (EU) vollständig im Einklang mit den Grundrechten sowie dem Verbraucherschutz, der Technologieneutralität, der Netzneutralität und den Datenschutzvorschriften, der Inklusivität und der Nichtdiskriminierung stehen muss. Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass neben einigen Hemmnissen, die die Einführung von digitalen Technologien in der EU behindern, mangelndes Vertrauen der Verbraucher einer breiten Nutzung von KI im Wege stehen kann.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihre Sicherheitsbewertung für den Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E171) auf Ersuchen der Europäischen Kommission aktualisiert. Mit der aktualisierten Bewertung wird das Ergebnis der früheren EFSA-Bewertung aus dem Jahr 2016 überarbeitet, in der hervorgehoben wurde, dass mehr Forschung erforderlich ist, um Datenlücken zu schließen. Titandioxid (E171) gilt nunmehr bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher.
In einer am 21. Mai 2021 verabschiedeten Entschließung (344 Ja-Stimmen, 311 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen) fordern die Europaabgeordneten die Europäische Kommission auf, ihre Entscheidungsentwürfe über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in Großbritannien zu ändern. Die Europaabgeordneten weisen darauf hin, dass die Bewertung, die die Europäische Kommission vor der Vorlage ihres Entwurfs eines Durchführungsbeschlusses vorgenommen hat, unvollständig ist.