Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) veröffentlicht, die die Europäische Kommission im März 2022 vorgeschlagen hatte. Die Verordnung kann laut vzbv ein Wendepunkt sein, um nachhaltige Produkte zur Norm zu machen.
Der zu Recht ambitionierte Vorschlag erweitert den Geltungsbereich der Regulierung auf fast alle Produktgruppen. Zukünftig sollen mehr Nachhaltigkeitsaspekte eine größere Rolle spielen als in der bestehenden Ökodesign-Richtlinie. Dabei sind für Verbraucher:innen so wichtige Kriterien wie die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Allerdings muss auf allen Ebenen das Tempo der Maßnahmen angehoben werden.
Der vzbv befürwortet daher grundsätzlich den vorliegenden Verordnungsvorschlag, sieht in einigen Bereichen aber deutlichen Nachbesserungsbedarf.
Im Einzelnen:
- Die Ausweitung des Geltungsbereiches und die erweiterte Liste der Kriterien ist sehr zu begrüßen und muss beibehalten werden.
- Personelle und finanzielle Ressourcen der Europäischen Kommission müssen ausgebaut werden, um Regulierungen schnell voranzubringen.
- Horizontalen Regulierungen muss Priorität eingeräumt werden, um die Zielsetzung der ESPR schneller zu erreichen.
- Produkte, die Merkmale aufweisen, die zu vorzeitiger Obsoleszenz führen, dürfen im Binnenmarkt nicht vertrieben werden.
- Selbstregulierung hat sich nicht bewährt und sollte im Rahmen der ESPR nicht mehr stattfinden.
- Ein digitaler Produktpass kann ein wichtiges Instrument für eine informierte Kaufentscheidung und zur Förderung nachhaltiger Produkte werden und muss zügig umgesetzt werden.
- Ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren muss Bestandteil der ESPR werden und darf nicht auf zukünftige Rechtsakte verschoben werden.
- Einheitliche Maßnahmen zur Marktüberwachung müssen verstärkt und für alle Mitgliedstaaten verbindlich festgelegt werden.
- Verbraucher:innen müssen bei Nicht-Konformität mit EU-Ökodesign-Vorgaben Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.
- Eine Experimentierklausel muss eingeführt werden, um zukunftsweisende nationale Maßnahmen in einem einheitlichen Binnenmarkt weiterhin zu ermöglichen.