Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme mit Ansätzen für eine verantwortliche Kreditvergabe veröffentlicht. Aktuell wird die seit 2008 geltende EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet. Dies stellt nach Ansicht des vzbv eine Chance dar, den Verbraucherschutz auf europäischen Verbraucherkreditmärkten zu stärken.
Damit dies gelingt, ist es wichtig, dass die Verhandlungspartner im anstehenden Trilog-Verfahren vier Aspekte berücksichtigen:
- Der Anwendungsbereich der Richtlinie sollte Kreditverträge in Form von Zahlungsaufschüben, zins-und gebührenfreie Darlehen sowie Kredite mit geringer Höhe vollständig umfassen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung auf einheitlichen Informationsansprüchen fußt und einkommenssteigernde Faktoren objektiv miteinbezieht, ohne dabei den Verbraucherkredit als soziale Hilfsmaßnahme zu begreifen.
- Um Verbraucher:innen vor überbordenden Kreditkosten zu schützen, muss eine Kostenobergrenze festgehalten werden.
- Die Kreditvermittlung im Handel muss einer Zulassungspflicht unterliegen, damit Qualitätsstandards in der Finanzierungsberatung gesichert und Verbraucher:innen effektiv vor Überschuldung geschützt werden.
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