- Beim Online-Shopping drohen Risiken für Verbraucher:innen, etwa Fakeshops oder überteuerte Kredite
- vzbv fordert beim Einkauf im Netz besseren Schutz der Verbraucher:innen vor manipulativen Designtricks und Überschuldung
- Verbraucherzentralen bieten anlässlich des Weltverbrauchertags Informationen und kostenlose Web-Seminare zu „Fakeshops“ und „Buy Now, Pay Later“ an
Online-Shopping kann komfortabel sein, birgt aber auch einige Risiken. Zum Weltverbrauchertag am 15. März informieren die Verbraucherzentralen über Fallen und Ärgernisse. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert von der Politik, das Einkaufen im Netz sicherer zu machen.
„Beim Online-Shopping setzen Händler auf verschiedene Maschen, um Verbraucher:innen dazu zu bringen, mehr und schneller zu kaufen – etwa durch ein bestimmtes Design oder vermeintlich günstige Preise. Auch Abzocke droht durch Fakeshops“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Anlässlich des Weltverbrauchertags informieren die Verbraucherzentralen über Risiken für Verbraucher:innen. Auch die Politik ist gefragt, das Einkaufen im Netz sicherer zu machen. Verbraucher:innen müssen vor manipulativen Designtricks und Überschuldung geschützt werden.“
„Buy Now, Pay Later“-Angebote ermöglichen es Verbraucher:innen, ihren Einkauf später zu bezahlen. Dahinter stecken meist kostenpflichtige Kreditverträge von Drittanbietern. Verbraucher:innen können jedoch schnell in eine Kostenfalle mit hohen Zinsen und Gebühren geraten oder durch die Aufnahme vieler kleiner Kredite den Überblick über ihre Verpflichtungen verlieren. Es droht die Überschuldung.
Der vzbv fordert, Verbraucher:innen bei der Kreditvergabe effektiver zu schützen. Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie sicherstellen, dass auch bei „Buy Now, Pay Later“-Krediten im Zuge der Kreditwürdigkeitsprüfung Einkommen und regelmäßige Ausgaben betrachtet werden, um eine Überschuldung zu vermeiden.
Zum Kauf verführen sollen auch „Dark Patterns“. Beispiele für solche digitalen Designelemente sind Hinweise wie „nur noch 1 Stück vorhanden“, grelle Farben für bestimmte Kaufbuttons oder ungünstige Voreinstellungen im Warenkorb, wie ein Abo statt Einmalkauf.
Mit dem europäischen Digital Services Act wurden „Dark Patterns“ nun reguliert. Die Vorgaben gelten jedoch nur für Online-Plattformen wie Amazon, Zalando oder Temu und nicht für den klassischen Online-Shop von Händlern wie H&M oder Lidl.
Derzeit prüft die Europäische Kommission, inwieweit das europäische Verbraucherrecht grundsätzlich mit der Digitalisierung mithalten kann. Aus Sicht des vzbv bedarf es grundlegender Reformen.
Die Verbraucherzentralen bieten auf ihrer Webseite umfassende Informationen zum sicheren Online-Shopping an. Am Weltverbrauchertag, 15. März, finden kostenlose Web-Seminare zu den Themen „Fakeshops“ und „Buy Now, Pay Later“ statt.