Immobilienteilverkäufe sollten den verbraucherschützenden Vorschriften des Darlehensrechtes unterliegen. Dafür spricht sich der von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat für Verbraucherfragen aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt ausdrücklich die Vorschläge des Sachverständigenrates. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, kommentiert:

Quelle: Gert Baumbach / vzbv
„Immobilienteilverkäufe sind extrem komplexe Verträge, die einen ungewollten Verlust des Eigenheims mitsamt hohen finanziellen Verlusten zur Folge haben können. Die Vorschläge des Sachverständigenrates kommen zur richtigen Zeit. Die nächste Bundesregierung sollte die Vorschläge ihres Gremiums ernst nehmen. Sie muss gesetzlich das Risiko eines unfreiwilligen Auszuges begrenzen und Verbrauchern eine informierte Vertragsentscheidung ermöglichen. Damit kann sie für spürbare Verbesserungen im Alltag sorgen und den Verbraucherschutz stärken.“
Der vzbv fordert folgende Maßnahmen:
- Verpflichtende Geeignetheitsprüfung vor Abschluss eines Vertrages für den Immobilienteilverkauf
- Verpflichtende neutrale Beratung zu anderen Vertragsoptionen
- Übersichtliche Darstellung der Gesamtkosten der individuellen Verträge
- Gesetzlicher Schutz vor einer kurzfristigen Räumung
- Gesetzliche Absicherung der freien Nutzung und wirtschaftlichen Verfügung
Hintergrund
Wer einen Immobilienteilverkauf-Vertrag abschließt, veräußert einen Teil des Eigenheimes an ein Teilkaufunternehmen. Dafür zahlt man ein monatliches Nutzungsentgelt an das Unternehmen, um weiterhin die gesamte Immobilie bewohnen zu dürfen. Können Verbraucher:innen das Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen, müssen sie ausziehen und das Teilkaufunternehmen verkauft die gesamte Immobilie. Die Verträge sind derart komplex, dass Verbraucher:innen die Risiken nicht bewusst sind. Zudem können sie die Konditionen nicht mit ähnlichen Angeboten, wie dem tilgungsfreien Darlehen, vergleichen. Obwohl eine Zahlungsverpflichtung in Form des Nutzungsentgeltes für einen langfristigen Zeitraum eingegangen wird, wird die Zahlungsfähigkeit der Verbraucher:innen vor Vertragsschluss nicht geprüft. Es droht der Verlust der Immobilien aufgrund von Zahlungsunfähigkeit.