Die EU-Kommission hat am 28. Juni ihren Legislativ-Vorschlag für die Einführung des digitalen Euro präsentiert. Ziel ist ein europäisches Zahlungsmittel, das den Kontinent unabhängiger von internationalen Anbietern macht. Damit der digitale Euro für Verbraucher:innen ein echter Gewinn wird, müssen konkrete Voraussetzungen erfüllt werden. Außerdem veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine neue Bargeld-Verordnung.
Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Der digitale Euro kann den Zahlungsverkehr auf eine neue Stufe heben. Ein kostenloses, nahezu überall einsetzbares, inklusiv gestaltetes digitales Zahlungsmittel nach europäischen Regeln ist eine große Chance. Der Frust rund um das Kartenchaos der letzten Monate führt vor Augen, wie wichtig ein breit akzeptiertes digitales Zahlungsmittel ist, das verlässlich und unabhängig von wenigen Konzernen funktioniert.
Entscheidend ist, dass der digitale Euro die Privatsphäre der Verbraucher:innen schützt – vor allem bei Online-Zahlungen. Die EU muss mit Blick auf die Anonymität des Zahlungsverkehrs noch nachbessern, damit der digitale Euro das Datensammeln stoppt. Anonymität beim digitalen Bezahlen ist wichtig.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass alle Banken den digitalen Euro bereitstellen und alle Anbieter und staatlichen Stellen das Zahlungsmittel akzeptieren müssen. Das begrüßt der vzbv. Einen drohenden Flickenteppich darf es nicht geben. Das wäre nicht im Sinne der Verbraucher:innen.
Mit dem digitalen Euro sollen Verbraucher:innen einen einfachen Zugang zum digitalen Bezahlen erhalten. Deshalb ist es ein guter Vorschlag der EU-Kommission, dass öffentliche Stellen wie etwa Postfilialen die Menschen beim Einrichten und Benutzen des digitalen Euro unterstützen sollen.
Es ist gut, dass die EU-Kommission gleichzeitig klarstellt, dass Bargeld akzeptiert werden muss und sie enge Ausnahmen gesetzlich regelt. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen beim Bezahlen zu erhalten und eine drohende Abwärtsspirale beim Bargeld auch in Deutschland zu stoppen. Der digitale Euro darf Bargeld als anonymes, etabliertes und barrierearmes Zahlungsmittel nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.