Die nationale Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bietet die Möglichkeit, Verbraucher:innen bei der Kreditvergabe noch effektiver zu schützen. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
„Der Schutz von Verbraucher:innen ist bei der Kreditvergabe immer noch nicht ausreichend. Zwar bedeuten viele Regelungen der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie schon einen Fortschritt. Die Bundesregierung muss in der nationalen Umsetzung jedoch noch weiter konkretisieren, wie sie Verbraucher:innen effektiv vor Überschuldung schützen möchte.
Gerade die neu beschlossene Regulierung von „Buy-Now-Pay-Later“-Krediten trifft die digitale Realität vieler Verbraucher:innen deutlich besser. Ein effektiver Schutz vor Überschuldung kann nur gelingen, wenn die Kreditgeber das für die Rückzahlung zur Verfügung stehende Einkommen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung zwingend erfassen müssen. Hier muss die Bundesregierung gesetzlich nachschärfen.
Der Dispositionskredit ist die schnellste und einfachste Art der Kreditaufnahme. Dabei tappen Verbraucher:innen aber schnell in die Schuldenfalle, wenn sie den Dispo langfristig in hohem Maße ausnutzen. Die Bundesregierung muss daher die Möglichkeit der Richtlinie nutzen und sicherstellen, dass Kreditgeber die Höhe des Dispos so festlegen, dass Verbraucher:innen diesen kurz- bis mittelfristig zurückzahlen können.“
Im Oktober haben die EU-Länder die neue Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen, die Verbraucher:innen vor Ver- oder Überschuldung durch Kredite besser schützen soll. Viele Maßnahmen der Richtlinie gehen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) noch nicht weit genug. Der vzbv hat daher für die nationale Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zehn Anforderung formuliert, wie die Bundesregierung Verbraucher:innen bei der Kreditvergabe effektiv schützen muss.