Mit dem neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz fordert das Gesundheitsministerium den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, eine dauerhafte Regelung zur Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung zu treffen.
Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Es braucht wieder die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung sowie klare Regelungen zu Indikation und Dauer. Eine Krankschreibung per Telefon oder Video muss im Inland und auch bei einem Auslandsaufenthalt möglich sein. Das schützt Patient:innen und entlastet Arztpraxen.
Es ist unsinnig, wenn Patient:innen mit einem leichten Infekt in die Arztpraxis kommen müssen, nur weil sie eine Krankschreibung benötigen. In skandinavischen Ländern hat man bereits gute Erfahrungen mit flexibleren Krankschreibungsmöglichkeiten gemacht.
Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung während der Covid-19-Pandemie war eine Erfolgsgeschichte. Eine dauerhafte Lösung über den 31. März 2023 hinaus scheiterte an finanziellen Fragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss bekommt eine zweite Chance, die telefonische Krankschreibung dauerhaft umzusetzen. Diese Chance muss er nutzen.