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Datum: 22.12.2022

Sammelklagen: Keine Bescherung für Verbraucher:innen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop

Press Photo 10, Ramona Pop, Executive Director of the Federation of German Consumer Organisations

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

In diesem Jahr sollte eigentlich die Sammelklage unter dem Weihnachtsbaum liegen. Die Umsetzungsfrist für die EU-Verbandsklagenrichtlinie als politische Lehre aus dem Dieselskandal läuft am 25. Dezember ab. Bislang gibt es aber noch nicht mal einen offiziellen Gesetzentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Justiz.

Für Verbraucher:innen in Deutschland ist das kein gutes Signal. Gerade in Zeiten der Krise ist es wichtig, dass Betroffene von Massenschäden effizient und wirksam entschädigt werden können, statt einzeln zu klagen oder im Zweifel auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Sammelklagen machen das Leben der Verbraucher:innen einfacher und entlasten die Justiz. Es wird höchste Zeit, dass das federführende Justizministerium im Januar zügig einen verbraucherfreundlichen Gesetzentwurf vorlegt. Gerade dieses für Verbraucher:innen wichtige Gesetz darf nicht im Eiltempo und ohne öffentliche Diskussion durch das Parlament gejagt werden.

Politikcheck Regierungsbilanz

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Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

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Abhilfeklage in Sicht | Stellungnahme des vzbv | Mai 2023

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Stellungnahme des vzbv zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) | Mai 2023

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Abhilfeklage in Sicht

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Die neue EU-Verbandsklage - Umsetzungsvorschlag des vzbv | Infografik des vzbv | Februar 2021

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Die neue EU-Verbandsklage - Umsetzungsvorschlag des vzbv

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