Die Koalitionsfraktionen haben sich über die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie geeinigt. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Gut, dass eine Einigung über die neue Sammelklage vorliegt. Endlich bekommen Verbraucher:innen ein wirkungsvolles Instrument, um unkompliziert Schadensersatz und andere Leistungen bei Massenschäden zu erhalten. Besonders erfreulich ist, dass sich Betroffene demnach bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Klage anschließen können.
Der vzbv hofft jetzt auf eine schnelle Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause und wird von den neuen Klagemöglichkeiten zügig Gebrauch machen.
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