Datum: 10.07.2023

Sammelklage: Bundestag hat verbraucherfreundlich nachgebessert

vzbv begrüßt Änderungen am Gesetzentwurf durch den Bundestag

  • Bundestag hat Gesetz zur Umsetzung der neuen Sammelklage beschlossen.
  • vzbv begrüßt unter anderem den späteren Anmeldeschluss und praktikable Zulässigkeitshürden.
  • Verjährung hätte verbraucherfreundlicher geregelt werden können.
Zu sehen sind mehrere junge Leute unterschiedlicher Herkunft und Geschlecht, die ihre Hände aneinanderklatischen. Von drei Personen der Menschengruppe sind die lachenden Gesichter zu sehen. Von den übrigen sieht man nur die Hände und Unterarme.

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In Deutschland gibt es bald ein neues Klageinstrument. Mit der Sammelklage können Verbände Unternehmen bei Massenschäden verklagen – und für Verbraucher:innen direkte Leistungen wie Schadensersatz, Rückzahlung, Kaufpreisminderung oder Umtausch erreichen. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag nun an entscheidenden Punkten verbraucherfreundlich nachgebessert und beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt als klageberechtigter Verband die Umsetzung.

„Die neue Sammelklage ist insgesamt eine Errungenschaft für den Verbraucherschutz. Endlich erhalten Verbraucher:innen ein wirkungsvolles Instrument, um einfach und ohne eigene Klage Schadensersatz und andere Leistungen bei Massenschäden zu erhalten. Die Sammelklage hilft Verbraucherrecht umzusetzen, auch bei kleineren Schäden, wo sich der Aufwand einer eigenen Klage kaum lohnt“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Abgeordneten haben das Gesetz an maßgeblichen Stellen verbraucherfreundlich nachgebessert.“

Bundestag hat wichtige Verbesserungen erreicht

Dem Bundestagsbeschluss war ein langer Prozess vorausgegangen, an dem sich auch der vzbv immer wieder mit Vorschlägen beteiligte. Mit dem nunmehr deutlich späteren Anmeldeschluss drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung wird man in den meisten Fällen deutlich mehr Geschädigte erreichen als mit einem Anmeldeschluss nach dem ersten Verhandlungstermin, wie noch im Regierungsentwurf vorgesehen.

Indem der Bundestag die Zulässigkeitshürden auf ein praktikables Maß gesenkt hat, werden Verbraucherverbände von bürokratischem Vorbereitungsaufwand entlastet. So müssen sie etwa in der Klageschrift nur noch darlegen, dass mindestens 50 Verbraucher:innen potentiell betroffen sind, nicht jedoch jeden einzelnen Fall glaubhaft machen.

Auch die Anforderungen an die Gleichartigkeit der einzelnen Verbraucherfälle wurden durch den Bundestag gelockert. Das ist ein wichtiger Punkt in der Praxis, weil Verbraucherfälle nie zu 100 Prozent gleich sind.

Die Streitwertbegrenzung liegt jetzt bei 300.000 Euro. Das ist wichtig für Verbraucherverbände, die meistens über deutlich weniger finanzielle Mittel verfügen als die beklagten Unternehmen. Ohne Streitwertbegrenzung könnte eine verlorene Sammelklage Millionen kosten und wäre nicht ohne Drittmittel finanzierbar. So kommt die gesamte zugesprochene Entschädigung bei den teilnehmenden Verbraucher:innen an.

Einsatz für verbraucherfreundliche Regelungen war insgesamt erfolgreich

Darüber hinaus hatte sich der vzbv dafür eingesetzt, dass mit einer Sammelklage automatisch die Verjährung für alle Geschädigten gestoppt wird. Dazu konnte man sich im Bundestag jedoch nicht durchringen.

„Aus Verbrauchersicht hat der Bundestag das Gesetz auf den letzten Metern insgesamt noch einmal deutlich verbessert. Der monatelange und intensive Einsatz für verbraucherfreundliche Lösungen hat am Ende gute Früchte getragen“, sagt Pop.

Das Gesetz wird voraussichtlich im September den Bundesrat passieren und im Oktober in Kraft treten.

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