Datum: 17.04.2023

Riester-Banksparpläne: Kosten bei Rentenbeginn aus vzbv-Sicht oft unzulässig

Riestersparer:innen sollten Verrentungsangebote genau prüfen und im Zweifel ablehnen

  • Anbieter von Riester-Bank- und -Fondsparplänen verlangen entgegen ursprünglicher Vereinbarungen teils erhebliche Kosten.
  • Das schmälert die Altersvorsorge der betroffenen Riestersparer:innen.
  • vzbv fordert schnelle unbürokratische Lösung beim Rentenübergang.

 

Quelle: Robert Kneschke - Fotolia.com

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Riestersparer:innen mit Bank- und Fondssparplänen werden oft mit teuren Überraschungen konfrontiert, sobald die Auszahlung ihrer Riester-Rente beginnt: Sparkassen und Volksbanken packen in ihre Verrentungsangebote an die Verbraucher:innen immer wieder Kosten, die sie aus vzbv-Sicht bei Vertragsbeginn nicht oder unzureichend benannt haben. Obwohl Gerichte die Kostenklauseln von Sparkassen bereits als unwirksam erklärt haben, werden Riester:sparerinnen weiterhin zur Kasse gebeten. Das schmälert die Höhe ihrer Altersvorsorge.

„Die Riester-Rente ist gescheitert, das zeigt sich im Großen wie im Kleinen. Für betroffene Verbraucher:innen braucht es jetzt schnelle und unbürokratische Lösungen. Statt sie noch einmal mit Kosten zu belasten, muss eine kostenfreie Verrentung möglich sein. Wenn sich Anbieter weigern, braucht es eine Sonderregelung, zum Beispiel indem das angesparte Geld in die gesetzliche Rente eingezahlt werden kann.

Für die Zukunft muss die Bundesregierung die Weichen jetzt neu stellen und bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf für einen Vorsorgefonds vorlegen, der die Riester-Rente ersetzt. So wie es ist, kann es nicht bleiben“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Angebote mit unzulässigen Kosten ablehnen

Aktuell können Verbraucher:innen solche Verrentungs-Angebote mit unzulässigen Kosten lediglich ablehnen und ein neues Angebot anfordern. Scheitert das, können sie sich zivilrechtlich oder mittels Schlichtungsstellen dagegen wehren, was bisher oft ohne Erfolg bleibt. Zudem kann es sich nicht jede:r Verbraucher:in leisten, ein Rentenangebot vorläufig abzulehnen.

Nur bestimmte Kosten sind zulässig

Die Banken treiben die Kosten in die Höhe: Anbieter von Bank- und Fondssparplänen berechnen beispielsweise den Riestersparer:innen beim Rentenübergang Abschluss- und Vertriebskosten, übrige Kosten und Verwaltungskosten oder einmalig übrige einkalkulierte Kosten. Aus Sicht des vzbv sind diese oft nicht berechtigt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat wegen intransparenter Kostenklauseln bereits mehrere Sparkassen erfolgreich abgemahnt und verklagt. Denn Finanzinstitute dürfen bei Riester-Verträgen nur Kosten verlangen, die rechtmäßig sind und auf die sie vertraglich klar hingewiesen haben.

Hintergrund

In Deutschland gibt es neben den klassischen Riester-Rentenversicherungen rund 3,2 Millionen Riester-Fonds-Sparpläne sowie rund 0,5 Millionen Riester-Bank-Sparpläne. Letztere wurden vor allem von regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken angeboten.

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