Was auf Online-Plattformen wie Amazon, Google oder Facebook passiert, wurde bisher nur unzureichend kontrolliert. Ändern soll das der Digital Services Act (DSA) der EU. Die Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) nun im Kabinett beschlossen, in dem geregelt wird, wie der DSA künftig in Deutschland umgesetzt werden soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass das parlamentarische Verfahren endlich beginnen kann und fordert eine effiziente und möglichst zentrale Aufsicht.
Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien im vzbv, kommentiert:
Die Grenzen zwischen Online-Marktplätzen und sozialen Netzwerken verschwimmen immer mehr. Damit Verbraucher:innen online sichere und vertrauenswürdige Umgebungen vorfinden, sollten daher alle Online-Plattformen einer möglichst zentralen und schlagkräftigen Aufsicht unterliegen. Es ist daher richtig, dass die Bundesnetzagentur die zentrale Koordinierungsstelle wird und das Bundesamt für Justiz, entgegen erster Entwürfe, keine Zuständigkeit erhält.
Nicht nachvollziehbar ist, dass laut Kabinettsentwurf die Landesmedienanstalten ebenfalls eine zuständige Behörde werden sollen. Und das, obwohl Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft davon abraten. Dadurch wird die Durchsetzung des ohnehin komplexen Digital Services Act unnötig auf mehrere Behörden verteilt und so verkompliziert.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestags müssen den Gesetzentwurf nachbessern. Die langen Diskussionen innerhalb der Bundesregierung haben den Prozess bislang verzögert. Es muss sichergestellt werden, dass die Plattformaufsicht in Deutschland wirksam aufgestellt ist und ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen kann.
Die Bundesregierung hat am 20. Dezember 2023 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) im Kabinett beschlossen und so die deutsche Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf den Weg gebracht. Das DDG regelt, wie die neuen Regelungen und Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Plattformen in Deutschland umgesetzt und kontrolliert werden. Am 17. Februar 2024 tritt der DSA für alle Online-Plattformen in Kraft.