Die Europäische Kommission will den Einsatz und die Vermarktung von gentechnisch veränderten Pflanzen neu regeln. Am 7. Februar stimmt das Europäische Parlament über den Gesetzesentwurf ab. Das Europäische Parlament wird unter anderem darüber entscheiden, ob Pflanzen und Lebensmittel, die mithilfe neuer Gentechnik erzeugt wurden, weiterhin als solche gekennzeichnet und einer Risikoprüfung unterzogen werden sollen.
Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Der Gesetzentwurf ignoriert den Wunsch der Verbraucher:innen nach Transparenz und Wahlfreiheit bei gentechnisch veränderten Produkten. Laut den aktuellen Plänen werden Verbraucher:innen auf freiwillige Angaben der Hersteller hoffen müssen, wenn sie interessiert, ob ein Produkt gentechnisch veränderte Pflanzen enthält.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments müssen sich dafür einsetzen, dass die Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Produkte nicht verwässert wird. Zahlreiche wissenschaftliche Behörden weisen auf die Notwendigkeit einer Risikoprüfung im Einzelfall hin. Nur so können eventuelle gesundheitliche Risiken für die Verbraucher:innen und die Umwelt ausgeschlossen werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird bewährten Prinzipien der europäischen Gesetzgebung nicht gerecht. Dazu zählt zum Beispiel das Vorsorgeprinzip, das den Ansatz der Risikovermeidung verfolgt. Da viele Menschen der Gentechnik skeptisch gegenüberstehen, muss die Politik entsprechende Informationspflichten und Sicherheitsprüfungen schaffen. Verbraucher:innen im Ungewissen zu lassen, ist der falsche Weg.